Traunstein/Rosenheim – Einen Schaden von fast 66000 Euro bei der Deutschen Bahn hinterließ ein 34 Jahre alter Flüchtling aus Nigeria, zuletzt in Rosenheim wohnhaft, durch Betrug mit Online-Tickets. Er erwarb mittels gephishter, also betrügerisch erlangter Daten fremder Personen im Internet Online-Tickets und verkaufte sie vor allem im Raum Rosenheim weiter.
Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler verurteilte den Angeklagten mit Dutzenden von Alias-Namen kürzlich wegen vielfachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Das Urteil wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.
Der Trick bei dieser vor Jahren häufigen Betrugsart war: Die Online-Tickets erwarb der Angeklagte 2018 und 2019 über E-Mail-Konten, die er mit den vorher erschwindelten Kreditkartenkundendaten unter falschen Namen angemeldet hatte. Solche Datensätze waren laut Anklage für wenige Euro pro Stück im Darknet zu bekommen.
Die auf diese Weise bei der DB AG ergaunerten Fahrkarten wurden dann an nichtsahnende Käufer weiterveräußert, teils selbst genutzt oder an die kriminellen Auftraggeber weitergeleitet.
Schon mehrmals verhängte das Landgericht Traunstein in den vergangenen Jahren hohe Haftstrafen für derartigen Computerbetrug in vielen Tausend Fällen.kd