Rosenheim – Im Oktober 2022 sprachen sich die Stadträte mehrheitlich für die Einführung einer Biotonne aus. Etwas, was der Seniorenbeirat Rosenheim aber nicht so einfach stehen lassen möchte. Sie starteten das Bürgerbegehren „Nein zur Biotonne“ und sammelten circa 3000 Unterschriften in der Stadt. Zwischen Langenpfunzen und Happing und von Fürstätt bis Erlenau sammelte der Seniorenbeirat Unterschriften. Sie gingen von Tür zu Tür und haben die Bewohner über das Anliegen informiert. Auch an Infoständen in der Innenstadt gewann der Beirat viele Stimmen gegen die Biotonne.
Den Initiatoren dieses Bürgerbegehrens geht es dabei nicht um die gesonderte Sammlung von Biomüll, um daraus Biogas zu gewinnen. Sie seien generell gegen die Methode einer häuslichen Biotonne. Denn diese „ist zu teuer, zu unpraktikabel und unangemessen“. In einer Stellungnahme teilte der Seniorenbeirat mit, dass eine Sammlung im „Bringsystem an den Wertstoffinseln“ zielgerichteter und preiswerter sei. Außerdem sei sie weniger aufwendig.
Die Kritik an der Biotonne nimmt kein Ende. Doch nicht nur vonseiten der Bürger kommt Kritik. Auch die Grünen äußerten nun ihre Bedenken. Jedoch nicht zur Biotonne, sondern sie stellen die Richtigkeit des Bürgerbegehrens infrage.
Zweifel an
der Richtigkeit
An Fraktionsmitglied Franz Opperer seien einige Bürger herangetreten, die ihre Zweifel mitteilten. Nun bittet er die Stadt und Verwaltung von Rosenheim um eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit des Begehrens.
Opperers erstes Anliegen: „Ist der Seniorenbeirat als Gremium überhaupt berechtigt, solch ein Bürgerbegehren zu initiieren?“ Denn laut der Gemeindeordnung diene der Seniorenbeirat als beratendes Gremium für Seniorenangelegenheiten. Zweitens sei ihm zu Ohren gekommen, dass die Initiatoren bei der Sammlung der Unterschriften Symbole der Stadt verwendet hätten. „Dadurch entsteht der Eindruck, dass sie von der Verwaltung ermächtigt sind“, so Opperer. Es müsse überprüft werden, „ob das rechtlich zulässig ist.“ Die dritte Frage an die Verwaltung: „In den ersten Wochen der Unterschriftensammlung wurde ein falscher Sachverhalt wiedergegeben“, sagt Opperer. „Sind die Unterschriften aus dieser Zeit zulässig?“
„Wir wollen die Biotonne, weil sie ein wichtiger Energieträger ist“, erklärt Opperer. Daher schaue man als Fraktion bei diesem Thema genauer hin. Mit der Einführung der Biotonne werde außerdem geltendes Recht umgesetzt. „2015 wurde auf europäischer Ebene der Beschluss gefasst, dass Biomüll von herkömmlichem Müll zu trennen ist“, erklärt er. Dass Rosenheim nach acht Jahren immer noch keine Biotonne hat, versteht Opperer weniger.
Ein Monat für die
Überprüfung
Das will Theodor Auer vom Seniorenbeirat Rosenheim so nicht stehen lassen. „Freilich sind die Verfechter des ursprünglichen Stadtratsbeschlusses inzwischen nervös geworden“, sagt Auer auf OVB-Nachfrage.
Der Grund dafür sei für ihn auch klar: „Sie mussten feststellen, dass unser Bürgerbegehren recht erfolgreich ist.“
Auer findet, dass die Grünen mit „formaljuristischen Winkelzügen den offensichtlichen Willen der Bevölkerung zu ignorieren und eine Bürgerentscheidung zu verhindern“ versuchen. Bevor das Bürgerbegehren startete, hat sich der Seniorenbeirat laut Auer vom Bürgeramt über die nötigen Voraussetzungen beraten lassen. Der Antrag sei außerdem zu keiner Zeit sachlich verändert worden. Nur „aus nachträglichem Anraten des Bürgeramtes wurde lediglich eine Formulierung gestrichen“, so Auer.
Dies sei geschehen, um Zweifel auszuräumen. Mit den Vorhaltungen gehen sie gelassen um, betont er. Alle Vorgaben seien mit den zuständigen Stellen abgestimmt worden. „Es wird den Antraggegnern schwer fallen, einen tausendfachen Widerspruch zu ignorieren.“
Nachricht an den
Oberbürgermeister
Am vergangenen Mittwoch überreichte der Seniorenbeirat die Unterschriftensammlung an Oberbürgermeister Andreas März. Die Verwaltung hat nun einen Monat Zeit, die Zulässigkeit zu prüfen.
Franz Höhensteiger, Leiter des Bürgeramts, übernahm daraufhin die Unterschriftensammlung. Zunächst werde überprüft, ob genügend Stimmen gesammelt wurden. „Es müssen sechs Prozent der Wahlberechtigten von Rosenheim unterschrieben haben“, erklärt Höhensteiger. Ungefähr 2800 Unterschriften müssten damit zusammengekommen sein.
„Dann wird überprüft, ob das Begehren rechtmäßig ist“, sagt Franz Höhensteiger. Die Fragen, die dann gestellt werden: Kann das Begehren umgesetzt werden und verstößt es gegen kein Gesetz?
Wenn alle Punkte zulässig sind, werde das Thema im Stadtrat, voraussichtlich im kommenden Ferienausschuss am 28. August, behandelt.