Rosenheim – Der Angeklagte wollte vor allem sein Einkommen aufbessern. Der 23-Jährige hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung, entsprechend gering war sein Verdienst. Weil er früher schon in der Szene bekannt war – er hatte deswegen auch als Jugendlicher bereits eine Geldstrafe zu leisten – beschloss er, mit dem Vertrieb von Cannabis sein Einkommen aufzubessern. Als in einem anderen Verfahren sein Handy sichergestellt wurde, war aus den Chat-Verläufen deutlich, dass er da „im Geschäft“ war.
Angeklagter
war geständig
Vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch bat der Verteidiger Raphael Botor sogleich um ein Rechtsgespräch. Er war bemüht in Zuge einer Verständigung für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Tatsache war, dass der Angeklagte bereits in seiner ersten Vernehmung umfangreiche Angaben zu Kunden und Lieferanten gemacht hatte. Dies sollte mittels der Kronzeugenreglung des Paragrafen 31 im Betäubungsmittel-Gesetz, so der Verteidiger, eine Strafe ermöglichen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Mit einem Verständigungsstrafmaß zwischen 20 und 24 Monaten war die Staatsanwältin einverstanden, jedoch wollte sie vorab keine Zusicherung der Bewährungschance geben.
Dennoch zeigte sich der junge Erwachsene voll umfänglich geständig, was für das Gericht den angenehmen Effekt hatte, dass damit auf nahezu alle Zeugen verzichtet werden konnte. Lediglich der Sachbearbeiter von der Kriminalpolizei wurde noch befragt, ob denn die Aussagen des Angeklagten tatsächlich zu weiterer Aufklärung geführt hatten. Das konnte dieser in Bausch und Bogen bestätigen. „Knapp 35 Kilogramm Haschisch konnten sichergestellt werden und eine ganze Reihe von Ermittlungserfolgen führten zu den notwendigen Verurteilungen“, so der Zeuge.
Der Angeklagte berichtete, dass er nun eine Festanstellung als Hausmeister habe und in einem Nebenjob ebenfalls gutes Geld verdiene. Darüber hinaus hätte er mit einem Wohnungswechsel auch alle Kontakte zur Drogenszene abgebrochen, wo er sich mit seinen belastenden Aussagen ohnehin keine Freunde gemacht habe. Im Gegenteil sei er von dort noch einmal zu weiteren Geschäften erpresst worden, was letztlich zu einer weiteren Anklage geführt habe, die noch auf ihn wartet.
Die Staatsanwältin anerkannte wohl die Ermittlungshilfe des 23-Jährigen und stimmte deshalb einer Strafe von 24 Monaten zu. Wegen des noch schwebenden Verfahrens mit denselben Vorwürfen vermochte sie jedoch keine positive Sozialprognose erkennen und beantragte eine unbedingte Bestrafung.
Wohingegen der Verteidiger durchaus positive Veränderungen in der Lebensführung seines Mandanten aufzeigte. Er betonte die Schwierigkeiten eines in dieser Szene Gefangenen, sich daraus unbeschadet zu befreien. 20 Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten, so lautet sein Antrag.
Haftstrafe zur
Bewährung ausgesetzt
Das Schöffengericht betonte die wirkungsvolle Ermittlungshilfe, die der Angeklagte geleistet habe, was in diesem Umfeld auch mitunter gefährlich sein könne. Dies müsse sichtbar belohnt werden, um auch andere Täter dahingehend zu beeinflussen.
Es erkannte auch seine positive Sozialprognose und sprach eine Haftstrafe von 22 Monaten aus, die es zur Bewährung aussetzte. Es unterstellte den Verurteilten einem Bewährungshelfer und verhängte ein Bußgeld von 1200 Euro. Dazu muss er im Zuge der „Einbeziehung von Wertersatz“, an den Staat die 5860 Euro abführen, die er mit dem Drogenhandel verdient hatte. Unter dem Strich ein wahrhaft schlechtes Geschäft.