Der lange Weg zur Zulassung

von Redaktion

Zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt. Das Auto ist für viele eine Notwendigkeit. Besonders auf dem Land, wo der Nahverkehr nur selten kommt. Aber was, wenn man das neue Auto nicht nutzen kann, weil die Zulassung auf sich warten lässt?

Rosenheim – „Werden Behörden immer fauler?” Diese Frage stellt sich ein OVB-Leser. Am 20. Juli hatte sich der Rentner ein neues Auto gekauft und wollte es zulassen. Ganz so einfach scheint die Sache aber nicht mehr zu sein. Einfach zur Zulassungsstelle zu gehen, ist nicht mehr möglich. Ein zuvor ausgemachter Termin ist notwendig. Das geht zwar einfach über ein Online-Formular. Allerdings kann der Termin auf sich warten lassen. „Nachdem ich mich dort angemeldet hatte, bekam ich einen Termin zur Zulassung am 8. August.” Nun stellt er sich berechtigterweise die Frage, was er bis dahin mit seinem neuen Fahrzeug tun soll? „Ziehe ich es am Strick hinter mir her?”, fragt er in seinem Leserbrief.

Auch ohne
Termin geht es

Ohne Zulassung darf kein Fahrzeug auf die Straße gebracht werden. Wer dennoch dabei erwischt wird, hat mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Es gibt allerdings auch einige wenige zulassungsfreie Fahrzeuge. Dazu gehören Leicht- und Kleinkrafträder, Stapler und Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden. Anhänger wiederum bedürfen einer Zulassung.

Also einfach zur Zulassungsstelle gehen und das Auto anmelden? Ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht. Zumindest kann es einige Zeit in Anspruch nehmen. „Das Arbeitsaufkommen im Bereich der Zulassungsstellen ist sehr saisongeprägt”, teilt Michael Fischer, der Pressesprecher des Landratsamtes Rosenheim, auf OVB-Anfrage mit.

Besonders hoch sei das Aufkommen vor allem im Frühjahr, konkret der Zeitraum von März bis Juni sowie in den Ferienzeiten. „Dies hat sich auch jetzt wieder bestätigt, denn mit Beginn der Sommerferien sind auch die Zulassungsbehörden wieder mehr gefragt.” Wollte man am Montag, 4. August, um 7 Uhr einen Termin bei der Zulassungsstelle bekommen, wäre der nächste freie am Donnerstag, 10. August, gewesen. Bei derselben Anfrage an der Außenstelle in Wasserburg waren Termine am 8. August verfügbar. „Eine spontane Vorsprache ohne Termin ist mit Wartezeiten immer möglich”, sagt Michael Fischer. Bei dringenden Angelegenheiten müsse also nicht auf den nächsten freien Termin gewartet werden.

Sollte die Zulassung wirklich dringend sein, gibt es aber noch ein paar Möglichkeiten, wie man den Prozess ein wenig beschleunigen kann. Zum einen sind die Termine, die man bei der Zulassungsstelle ausmacht, auch wieder stornierbar. So ist es durchaus empfehlenswert, den Bereich der Terminreservierung mehrmals zu prüfen. Mit etwas Glück wurden neue Termine wegen Stornierungen oder Umbuchungen wieder frei.

Zum anderen ist man nicht zwangsläufig auf einen Termin bei einer bestimmten Zulassungsstelle angewiesen. Hier kommt der sogenannte Verbund der „erweiterten Zuständigkeit” zum Tragen. „Reguläre Zulassungsvorgänge können bei allen Mitgliedern des Verbunds getätigt werden”, sagt Fischer. „Ausgenommen sind Ausnahmegenehmigungen, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen sowie Verlust von Fahrzeugpapieren beziehungsweise Kennzeichen.”

Er weist aber auch darauf hin, dass bei den meisten Verbund-Mitgliedern eine Terminreservierung notwendig ist. Eine persönliche Vorsprache sei nicht vorgesehen.

Auch hier sind Zulassungen möglich

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