Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. Juli den Bebauungsplan 197 „Schönau“ in der Fassung vom 20. Juni mit dem Ziel einer behutsamen Nachverdichtung und Innenentwicklung des Ortsteils Aising-Schönau als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Veröffentlichung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung ist während der Dienstzeiten, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 13 Uhr, und nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt einsehbar.