„Behutsame Nachverdichtung“

von Redaktion

Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. Juli den Bebauungsplan 197 „Schönau“ in der Fassung vom 20. Juni mit dem Ziel einer behutsamen Nachverdichtung und Innenentwicklung des Ortsteils Aising-Schönau als Satzung beschlossen. Das teilte die Stadt in einer Pressemitteilung mit.

Mit der ortsüblichen Veröffentlichung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung ist während der allgemeinen Dienstzeiten, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt einsehbar. Alle Unterlagen sind zudem auf online unter www.rosenheim.de auf den Seiten des Stadtplanungsamtes abrufbar.

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