Bürger dürfen das Wählerverzeichnis einsehen

Stimmabgabe ist weiterhin in schriftlicher Form möglich

Rosenheim – Für die am Mittwoch, 8. Oktober, stattfindende Landtags- und Bezirkswahl können nur diejenigen Personen ihr Wahlrecht ausüben, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragen sind oder einen Wahlschein für den Stimmkreis 127 Rosenheim-Ost haben. Jeder in das Wählerverzeichnis ei

Mittwoch, 5. November 2025

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