Bürger dürfen das Wählerverzeichnis einsehen
Stimmabgabe ist weiterhin in schriftlicher Form möglich
Rosenheim – Für die am Mittwoch, 8. Oktober, stattfindende Landtags- und Bezirkswahl können nur diejenigen Personen ihr Wahlrecht ausüben, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragen sind oder einen Wahlschein für den Stimmkreis 127 Rosenheim-Ost haben. Jeder in das Wählerverzeichnis ei