Rosenheim – Für die am Mittwoch, 8. Oktober, stattfindende Landtags- und Bezirkswahl können nur diejenigen Personen ihr Wahlrecht ausüben, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragen sind oder einen Wahlschein für den Stimmkreis 127 Rosenheim-Ost haben. Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Staatsangehörigen eingetragen, die am Wahltag unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich grundsätzlich seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet aufhalten, vor dem gesetzlichen Stichtag der Wahl, heuer der 27. August, in Rosenheim ihre Hauptwohnung bezogen haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die nach Rosenheim zuziehen, haben noch bis Sonntag, 17. September, die Möglichkeit, sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 18., bis Freitag, 22. September, zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Stimmberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit, der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten, überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Einspruch einlegen. Einsicht und Einspruch sind im Wahlamt der Stadt im Erdgeschoss, Am Nörreut 17a, möglich. Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Stimmabgabe auch mit Briefwahl möglich ist. Für die Briefwahl muss bei seiner zuständigen Gemeinde ein schriftlicher oder mündlicher – jedoch nicht fernmündlicher – Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail gewahrt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Antrag.
Besonders einfach können die Briefwahlunterlagen unter www.rosenheim.de beantragt werden oder man nutzt den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. Oktober, um 15 Uhr und in besonderen Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag, um 15 Uhr, beantragt werden. Für Fragen steht das Wahlamt unter Telefon 08031/3651364 oder per E-Mail an wahlamt@rosenheim.de zur Verfügung.