Räuberische Erpressung zweier Jugendlicher endet vor Gericht

von Redaktion

15-jähriger Schüler am Bahnhof „abgezogen“ – Schuhe und Kleidung erpresst – Jugendstrafe für jungen Wiederholungstäter

Rosenheim – Vor Jahresfrist begingen ein zur Tatzeit 14-jähriger und ein 18-jähriger Jugendlicher in Rosenheim eine Straftat, die sie nun vor Gericht brachte. Sie hatten einen 15-jährigen Schüler aus Bad Aibling in einem Schnellimbiss am Bahnhof bedroht und dessen neue Nike-Schuhe und eine neuwertige Trainingsjacke erpresst. Der Junge musste sie gegen die abgetragenen Kleidungsstücke der Täter tauschen.

„Du hast meine
Schwester beleidigt“

Die beiden Jugendlichen, die sich an dem Abend im Rosenheimer Bahnhof herumtrieben, hatten den Schüler angesprochen. Der 18-Jährige aus Bruckmühl konfrontierte das Opfer mit der Behauptung, es habe seine Schwester beleidigt, und forderte eine Entschuldigung. „Du hast meine Schwester beleidigt. Ich verlange, dass du dich entschuldigst!“ Nachdem das Opfer sich entschuldigt hatte, obwohl es die Schwester des Älteren nie gesehen hatte, begann die Erpressung. „Ich will deine Schuhe, du kannst meine dafür haben“, drohte der 18-Jährige und fügte hinzu: „Ich werde dich nicht schlagen, ich bin schon über 18 und kann mir das nicht leisten. Aber mein Freund ist 14, dem kann keiner was tun, der wird dich verprügeln!“ Kurz darauf suchten die beiden Jugendlichen das Opfer erneut auf und bedrohten es wieder. Diesmal verlangte der 14-Jährige aus Stephanskirchen die Trainingsjacke des Opfers. Trotz des Widerstands des Jungen, der mehrfach betonte, dass die Jacke ein Weihnachtsgeschenk sei und er sie nicht hergeben wolle, tauschte er schließlich die Jacke gegen ein abgetragenes Exemplar der Täter.

Das Verfahren fand öffentlich statt, da der ältere der beiden Angeklagten bereits volljährig ist. Der jüngere der beiden wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Er war bereits vor seinem 14. Lebensjahr, also noch strafunmündig, 39-mal bei der Polizei auffällig geworden. Egal, ob es sich um Prügeleien, Schwarzfahrten, Drogenbesitz oder Sachbeschädigungen handelte, er zeigte sich stets unbelehrbar und uneinsichtig.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden erpresserischen Raub vor, was durch verschiedene Zeugen bestätigt wurde. Beide gestanden die Tat, wobei der Ältere behauptete, sich aufgrund eines damaligen Drogenrausches kaum erinnern zu können.

„Schädliche
Neigungen“

Seit dem 29. März 2023 befand sich der jüngere der beiden, der Sohn einer iranischen Flüchtlingsfamilie, in Untersuchungshaft. Dort wird er als renitent, widerspenstig, intrigant und faul beschrieben. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe attestierte ihm „schädliche Neigungen“, die eine Voraussetzung für eine Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe sind.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für den 18-Jährigen eine Jugendstrafe von 18 Monaten, die unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Für den jüngeren der beiden forderte sie eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, da er intensive Beeinflussung benötige, um auf den rechten Weg zu finden.

Die Verteidigung des Älteren forderte eine „Vorbewährung“ gemäß § 27 des Jugendgerichtsgesetzes, während die Verteidigerin des jüngeren eine moderate Erhöhung der bereits ausgesprochenen Jugendstrafe aus der Vorverurteilung anregte.

Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Bernd Magiera verurteilte den 15-Jährigen zu einer einjährigen Jugendstrafe und den 18-Jährigen zu einer ebenfalls einjährigen Jugendstrafe, die jedoch unter strengen Auflagen – Drogenscreening, Bewährungshelfer, Besuch der Drogenberatung und einer Geldauflage von 2000 Euro – auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Theo Auer

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