Termine für kostenlose Grüngutabholung

von Redaktion

Die Stadt Rosenheim informiert über Voraussetzungen und Vorgehensweise

Rosenheim – Ab Anfang Oktober bietet die Stadt Rosenheim wieder die kostenlose Abholung von privaten Grüngutabfällen an. Dafür muss das Grüngut am Abfuhrtag bis 7 Uhr in haushaltsüblicher Menge, bis zu einem Kubikmeter, gebündelt und ohne Draht oder Plastik gut sichtbar auf Höhe des jeweiligen Grundstücks am Fahrbahnrand bereitgelegt werden. An anderen Stellen illegal abgelagertes Grüngut stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Die Zweige sollten nicht länger als zwei Meter und nicht dicker als zehn Zentimeter sein. Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen. Für kleinere Äste und Laub sind beim Baubetriebshof in der Möslstraße 27, an der Infothek des Bürgeramtes, Königstraße 15, in der Kfz-Zulassungsstelle in der Westerndorfer Straße 88 oder beim Umwelt- und Grünflächenamt in der Königstraße 15 maximal zwei Papiersäcke pro Haushalt erhältlich. Von der Grüngutaktion ausgeschlossen sind wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers alle Gehölze der Gattung Prunus. Hierzu gehören zum Beispiel Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer. Schnittgut dieser Gehölze ist ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof in den vorgesehenen Containern zu entsorgen. Das Grüngut muss am genannten Tag bereitstehen. Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Die Nutzung durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.

Das Umwelt- und Grünflächenamt hat Abholtermine für jede Straße festgelegt. Sie sind unter www.rosenheim.de einsehbar. Im Zusammenhang mit der Grüngutabholung bittet die Stadt Rosenheim alle Eigentümer, ihre Grundstücke auf überhängende Gehölze zu kontrollieren und Hecken, Sträucher und Bäume auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Freizuhalten ist ein Bereich von zweieinhalb Metern über Gehwegen sowie viereinhalb Metern über Fahrbahnen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch die Anpflanzungen verdeckt werden.

Für Fragen zur Grüngutabholung stehen die Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts unter Telefon 08031/3651692 oder des Baubetriebshofs unter Telefon 08031/3651766 zur Verfügung.

Grüngutabholung

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