Rosenheim – Die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Oberwöhr hat die nächste Hürde genommen. Der Stadtrat hat den Bebauungsplan 194 „Krainstraße Nordwest“ in der Fassung als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 20 ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes für 166 neue Wohnungen. Damit soll ein Teil des dringend benötigten Bedarfs an Wohnbauflächen in Rosenheim gedeckt werden.
Mit der Bauleitplanung wird der Ortsteil Oberwöhr im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in einem angemessenen und verträglichen Umfang erweitert sowie ein baulicher Siedlungsabschluss geschaffen, teilt die Stadt mit.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann während der allgemeinen Dienststunden, Montag bis Donnerstag, von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel Dritter Stock, von jeder Person eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Alle Unterlagen sind zudem im Internet unter www.rosenheim.de abrufbar.