Eskalation im Wohnheim der Rosenheimer Diakonie

von Redaktion

Alkoholbedingte Delikte führen zu Haft ohne Bewährung für 39-jährigen Wohnungslosen

Rosenheim – Ein 39-jähriger Wohnungsloser stand kürzlich vor dem Amtsgericht Rosenheim, um sich für eine Reihe schwerwiegender Delikte zu verantworten. Die Vorwürfe reichten von Körperverletzung bis hin zu Sachbeschädigung. Die Situation eskalierte in einem Wohnheim der Diakonie, wo die Obdachlosen zu dritt in einem Zimmer schliefen.

In dem Wohnheim, in dem Alkoholkonsum eigentlich streng verboten ist, ging der Beschuldigte, ein ehemaliger Straßenbauer, am 1. Februar 2022 gegen 22 Uhr mit einem Blutalkoholwert von fast zwei Promille auf einen Mitbewohner los. Er soll er ihn attackiert haben, weil er sich durch dessen Musik gestört fühlte. Die Anklage beschreibt, dass der Mann den Mitbewohner gewürgt, seinen Kopf gegen eine Wand geschlagen und ihm Zähne ausgeschlagen habe.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 13. Dezember 2022 in der Diakonie in der Königstraße. Der Wohnungslose bedrohte einen Sozialarbeiter, nachdem er erfahren hatte, dass seine Freundin einen Wohnplatz erhalten sollte, er selbst jedoch nicht. Er griff zunächst eine Mitarbeiterin an und flüchtete beim Eintreffen der Polizei, kehrte aber später zurück, um den Sozialarbeiter zu bedrohen, und am Haus zu randalieren, obwohl ihm zuvor Hausverbot erteilt worden war.

Ähnlich aggressiv verhielt er sich am 12. Januar 2023 im Büro der Diakonie in der Gießenbachstraße, wo er, ebenfalls seit November 2022, Hausverbot hatte. Er forderte die dortige Mitarbeiterin verächtlich auf, doch die Polizei zu rufen. Als sie ihm erklärte, dass sie dazu keinen Anlass sehe, trat er mit den Worten „Dann geb ich dir einen!“ gegen die Briefkästen und beschädigte diese.

Das Bundeszentralregister offenbarte, dass der Angeklagte in den letzten sieben Jahren bereits neunmal verurteilt worden war, unter anderem wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Sein Alkoholkonsum spielte dabei offensichtlich eine wesentliche Rolle. Eine Therapie lehnte der Mann jedoch ab. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Nina Strieder nach seinen Zukunftsplänen gab er keine konkreten Antworten.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf mehrfachen Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Zwar relativierte sich die Anklage wegen Körperverletzung gegen den Mitbewohner, weil dieser offenbar mehrere Verletzungen aus der Vergangenheit miteinander verwechselte.

So hatte er wohl schon viel früher Zähne verloren. Auch war er wohl nicht, wie angegeben, nach den Angriffen des Angeklagten im Krankenhaus gewesen. Seine Verletzungen durch den Schlag gegen die Wand seien jedoch belegt. An die Drohungen wollte er sich nicht erinnern, was allerdings niemanden verwunderte, da auch er in allen drei Fällen alkoholisiert war. Im Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft räumte diese ein, dass die Körperverletzung durch das Tatopfer wohl übertrieben dargestellt worden sei, aber zweifellos stattgefunden habe.

Die übrigen Straftaten seien ohnehin nicht bestritten worden. Aufgrund der Alkoholisierung sei gemäß Paragraf 21 StGB von einer verminderten Zurechnungsfähigkeit auszugehen, sodass der Antrag der Staatsanwaltschaft angesichts der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen auf zwölf Monate Freiheitsstrafe lauten müsse. Auch eine Strafaussetzung zur Bewährung käme aus Sicht der Staatsanwaltschaft wegen einer äußerst negativen Sozialprognose nicht in Betracht.

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, argumentierte, dass die Körperverletzung aufgrund der Unglaubwürdigkeit des Opfers nicht nachweisbar sei und plädierte für eine Geldstrafe oder eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. Das Gericht schließlich befand den Mann für schuldig und verurteilte ihn zu elf Monaten Haft ohne die Möglichkeit der Bewährung, da er selbst angab, weiterhin Alkohol konsumieren zu wollen und eine positive Sozialprognose damit nicht möglich sei. Theo Auer

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