Rosenheim – Man konnte ein schweres Vergehen vermuten, wenn das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Rosenheim bemüht wird. Sogar ein Haftbefehl war gegen den Angeklagten erlassen worden – wenn auch der Ermittlungsrichter den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt hatte.
Der Vorwurf hatte es in- sich: Der junge Mann habe das Tatopfer einer schweren Prügelei mit weiteren Prügeln bedroht, sollte dieser seine Anzeige nicht zurückziehen. Der Grund sei, dass der Haupttäter aus der vorausgegangenen Körperverletzung, der sich zwischenzeitig in Untersuchungshaft befindet, ein Freund des Angeklagten sei, dem dieser habe beistehen wollen.
Der 20-Jährige bestritt die Vorwürfe heftig. Auch das Randgeschehen sei in der Anklage völlig falsch wiedergegeben. Richtig sei, dass er den angeblich Bedrohten bei der Dönerbude in der Rosenheimer Bahnhofstraße getroffen habe. Jedoch habe er von diesem lediglich als Tatopfer erfahren und ihn dort nach den näheren Umständen dieser Prügelei befragt.
Mehrere Augen- und Ohrenzeugen wurden dazu als Zeugen gehört und alle bestätigten, dass es sich bei diesem Gespräch um einen Kontakt ohne jegliche Aufgeregtheit und ohne körperliche Kontakte gehandelt habe. Auch wurden die von dem angeblichen Bedrohten angegebenen äußeren Umständen teilweise widerlegt.
Nachdem die Staatsanwältin äußerte, dass die angeklagte Bedrohung wohl nicht aufrechterhalten werden könne und durchaus eine Einstellung des Verfahrens in Frage käme, beschloss das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. Auch der Haftbefehl wurde aufgehoben.au