Rosenheim – Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 23. Juni die 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Grünfeldstraße Ost“ genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 23 vom 24. Oktober ist diese Änderung wirksam. Der Geltungsbereich befindet sich am östlichen Ortsausgang von Aising auf der Nordseite der bereits einseitig bebauten Grünfeldstraße. Ziel der Änderung ist die Darstellung als allgemeines Wohngebiet. Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ist während der allgemeinen Dienstzeiten sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Königstraße 24, dritter Stock, für jedermann einsehbar. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Webseite www.rosenheim.de abrufbar.