Widerspruch zur Datenübermittlung

von Redaktion

Rosenheim – Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen. So werden Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige, Daten an Parteien, Wählergruppen unter anderem bei Wahlen und Abstimmungen, Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie Daten an Adressbuchverlage übermittelt. Zudem müssen die Meldebehörden jedes Jahr zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Personen melden, die im nächsten Jahr volljährig werden, damit den Frauen und Männern Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zugesendet werden kann. Gegen diese Datenübermittlungen kann widersprochen werden. Die Übermittlungssperre kann persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt der Stadt Rosenheim, schriftlich oder per Online-Antrag eingetragen werden. Nähere Informationen dazu finden sich www.rosenheim.de.

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