Rosenheim – Von den vergangenen 20 Jahren hat der Angeklagte knapp sieben Jahre im Gefängnis verbracht. Auch zu der jüngsten Verhandlung wurde der 37-jährige Fliesenleger aus dem Gefängnis Bernau vorgeführt, wo er aus den letzten Verurteilungen noch zwölf Monate Haft zu verbüßen hat. Mit sieben Jahren kam er mit seiner Familie 1992 aus Kasachstan nach Deutschland. Leider gelang es ihm nie, hier wirklich Fuß zu fassen. Seine Lehre als Fliesenleger konnte er nicht zu Ende bringen, weil er erstmals ins Gefängnis musste. Seither hat er nahezu alle gängigen Vergehen begangen, die auf der schiefen Bahn bekannt sind.
Wegen zahlloser Delikte vorbestraft
Ob Körperverletzung oder Betrug, ob Drogenvergehen oder Sachbeschädigung, Einbruch, Diebstahl oder Waffenvergehen, immer wieder stand er vor dem Kadi und immer wieder wanderte er ins Gefängnis. Erneut stand er vor dem Schöffengericht in Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch. Gleich acht verschiedene Vergehen hielt ihm die Staatsanwaltschaft vor. Zunächst hatte er im April des Jahres 2023 seine damalige Lebensgefährtin nicht nur geschlagen, sondern war am Tag danach auch gewaltsam in deren Wohnung in Aisingerwies eingedrungen und hatte darin alles kurz und klein geschlagen. Als er darauf von Streifenbeamten aufgegriffen wurde und festgenommen werden sollte, widersetzte er sich nicht nur der Festnahme gewaltsam, sondern beleidigte und bespuckte die Beamten und versuchte, diese mit Kopfstößen und Fußtritten zu verletzen. Auch im Haftraum wütete er, indem er dort selbst das kärgliche Mobiliar zerfetzte, die Toilette verstopfte und so eine Überschwemmung herbeiführte. Schließlich schlug er auch auf einen Beamten ein.
Dass in seiner Wohnung auch ein Joint gefunden wurde, war angesichts seiner anderen Vergehen nicht weiter von Belang und wurde aus der Anklage nach Paragraf 154 StPO wegbeschränkt. Alle diese Vorwürfe gestand der 37-Jährige größtenteils ein. Allerdings ließ er von seinem Verteidiger eine fadenscheinige Erklärung verlesen, nach der er mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin nur zu deren Schutz in Streit geraten sei, um diese vor der Verfolgung durch frühere Drogenpartner zu schützen. Gleichzeitig erklärte er aber sein Ausrasten bei ihr und bei den Beamten mit damaligem Alkohol- und Drogenkonsum. Wie bei all seinen früheren Verurteilungen bedauerte er sein Tun nun aber zutiefst.
Keineswegs geständig war er bei dem Vorwurf, er hätte aus dem Nachbar-Kellerabteil eines anderen Bewohners des Hauses eine Geldkassette entwendet, die seine damalige Lebensgefährtin in seinem und ihrem gemeinsamen Keller gefunden hatte. Diese war damit umgehend zur Polizei gegangen. Der Nachbar hatte diese sofort als sein Eigentum erkannt und gewusst, dass und wie viel Geld darin enthalten war. Gleichzeitig wurde aufgedeckt, dass der Angeklagte Kleidungsstücke aus dessen Keller entwendet und seiner Partnerin diese als sein Eigentum eingebracht hatte. Die Staatsanwältin hielt ihn deshalb in ihrem Schlussvortrag in allen Anklagepunkten für schuldig. Zu dessen Gunsten könne zwar das Teilgeständnis gesehen werden, aber angesichts der hohen Rückfallgeschwindigkeit und der enormen Vorstrafenliste – wobei er auch noch unter Führungsaufsicht gestanden hatte – beantragte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.
Zwei Jahre und elf Monate hinter Gitter
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Stefan Neudecker, vertrat die Ansicht, dass es sich durchaus um ein umfassendes Geständnis gehandelt habe, weil ihm der angebliche Diebstahl der Kassette aus dem Keller keineswegs nachgewiesen werden könne und in diesem Punkte ein Freispruch zu ergehen habe. Für die restlichen eingestandenen Straftaten könne eine Haftstrafe von 18 Monaten durchaus hinreichend sein.
Das Gericht war der Auffassung, dass tatsächlich niemand sonst für diesen bestrittenen Diebstahl infrage kommen könne. Deshalb erging ein Urteil über eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und elf Monaten, wobei das Gericht die geständigen Einlassungen des Angeklagten honorierte.