Rosenheim – Ein bislang Unbekannter ist auf dem städtischen Friedhof mit dem Auto gleich über mehrere Gräber gefahren (wir berichteten). Der Vorfall hat sich zwischen 18. und 21. November ereignet. „Der Autofahrer touchierte dabei die Marmorumrandungen mehrerer Gräber“, sagt Polizeihauptkommissar Robert Maurer. Zudem wurden die Hecke am Rand des Friedhofs sowie Infostelen beschädigt. Der Schaden wird derzeit auf 1000 Euro geschätzt, könnte aber auch noch höher ausfallen.
Maurer glaubt – mit Blick auf den aktuellen Ermittlungsstand – nicht daran, dass der bislang unbekannte Autofahrer vorsätzlich gehandelt oder es gezielt auf die Grabstätten abgesehen hat. Seine Kollegen haben am Friedhof Lackspuren gefunden, die darauf schließen lassen, dass es sich bei dem Wagen um ein rotes Fahrzeug gehandelt hat. „An einen ähnlichen Fall kann ich mich nicht erinnern“, sagte Maurer.
Warum jemand auf dem städtischen Friedhof mit einem Auto unterwegs war, ist im Moment noch offen. „Generell ist das Befahren des Friedhofes mit Fahrzeugen nicht erlaubt“, sagt der städtische Pressesprecher Christian Schwalm. Ausnahmen gelten lediglich für Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung, Bestattungsunternehmen, Firmen mit Befahrungserlaubnis zum Ausüben ihrer Tätigkeit, den Baubetriebshof sowie die Stadtgärtnerei.
Vandalismus kommt auf dem Friedhof in Rosenheim eher selten vor. „Wenn, dann bisher in Form von Graffiti an Friedhofswänden oder Sachbeschädigung an öffentlichen Toiletten“, sagt Schwalm. Polizeihauptkommissar Maurer erinnert sich zudem an einige Fälle, bei denen Blumen herausgerissen und Grablichter umgestoßen wurden. Solche Taten seien eine Störung der Totenruhe und ziehen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe mit sich.
Sollte der Täter ermittelt werden, müsste er laut Christian Schwalm für die Schäden aufkommen. „Ansonsten sind die Schäden durch den jeweiligen Geschädigten abzuwickeln“, erklärt der Pressesprecher. Die Stadt müsste in diesem Fall die entstandenen Schäden an der Hecke und den Infostelen selber bezahlen.