Ein Angeklagter mit zwei Gesichtern

Mit einer sogenannten Softairpistole (Symbolbild) war der junge Mann in Rosenheim unterwegs. Foto dpa
Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte einen 19-jährigen Rosenheimer wegen vorsätzlichem, unerlaubtem Führen einer Waffe, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Rosenheim – „Ich kann ihnen nur dringend raten, ein gutes Bild abzugeben, denn es steht viel auf dem Spiel,“ appellierte Richter Bernd Magiera gleich zu Beginn der Verhandlung an den Angeklagten, der wegen fast identischer Delikte erst am 12. Juli zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monat