Rosenheim – Der Stadtrat beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 201 „Moosbachstraße Happing“ zu ändern und die Geltungsdauer zu verlängern. Dieser Schritt wurde unternommen, um die Wegeverbindung zwischen Happing und der Kastenau sowie zu den Sport- und Freizeitanlagen im Bereich der Happinger Seen zu sichern. Die Anpassung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre erfolgte in Übereinstimmung mit dem im Juli vom Stadtrat gebilligten Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Anfang Dezember wurde die Verlängerung der Geltungsdauer im Amtsblatt Nummer 29 der Stadt Rosenheim ortsüblich bekannt gemacht. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens jedoch nach Ablauf von einem Jahr. Ziel ist es, die Flächensicherung für eine bedarfsgerechte Neuordnung der Straße sowie die Sicherung des Dammradwegs einzubehalten. Unter www.rosenheim.de ist die Veränderungssperre einsehbar. Zudem steht sie nach Terminvereinbarung im Stadtplanungsamt im Rathaus, montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr zur Einsichtnahme bereit.