Drei Jahre Haft nach Messerangriff

von Redaktion

Völlig abgebrannt konnte ein 23-Jähriger im Januar eine Rechnung in einem Rosenheimer Restaurant nicht begleichen – und griff zum Messer. Nun musste er sich für die Attacke vor dem Schöffengericht verantworten.

Rosenheim – Kein Schulabschluss, keine Ausbildung und schon mit 13 Jahren Drogen: Das Leben des gebürtigen Polen, der kürzlich in Rosenheim vor Gericht stand, war nach seinen eigenen Worten „früh ins Rutschen geraten“.

Ohne gelernten Beruf habe sich sein Mandant mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten, hieß es in der Verteidigererklärung von Rechtsanwalt Alexander Kirmeß vor dem Rosenheimer Schöffengericht. Nachdem er in Polen keine Perspektive mehr gesehen habe, habe er in Deutschland Arbeit finden wollen. Doch er sei in Deutschland nicht auf die Beine gekommen. Völlig abgebrannt und obdachlos sei er schließlich in Rosenheim gestrandet. Dort musste sich der 23-Jährige nun wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Laut Anklage hat er im Januar mit einem Begleiter in einem Asia-Restaurant in der Stadt Speisen und Getränke im Wert von 54,80 Euro konsumiert. Als die Restaurantmitarbeiterin die beiden Männer zum Bezahlen aufforderte, soll der Angeklagte eine Art Gartenmesser mit einer etwa 25 Zentimeter langen und sechs Zentimeter breiten, scharfen Klinge aus einer Tasche unter dem Tisch hervorgeholt und bedrohlich und einsatzbereit vor sich hochgehalten haben. Dann habe er das Restaurant verlassen.

Vor dem Lokal soll er auf den Besitzer getroffen sein, der versucht habe, ihm das Messer abzunehmen. Der Angeklagte soll sich gewehrt und dabei den Lokalbesitzer leicht verletzt haben.

Angeklagter handelt
aus Hunger heraus

Die Zeugen belegten den Tatvorwurf vor Gericht mit ihren Aussagen glaubhaft und ohne Belastungseifer. Übereinstimmend betonten sie, dass der Angeklagte das Messer nur vor seinem Körper hochgehalten, aber nicht ausgeholt habe. Mit zwei Mitarbeitern sei es ihm gelungen, den Angeklagten zu überwältigen, sagte der Restaurantbesitzer.

Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf umfassend ein und bedauerte sein Verhalten. Es sei klar gewesen, dass er das Essen nicht bezahlen könne, deshalb habe er zum Messer gegriffen – aber er habe niemanden verletzen wollen, beteuerte der Rosenheimer. Verteidiger Kirmeß bekräftigte, dass die Tat aus der Not heraus erfolgt sei. Sein Mandant habe Hunger gehabt, er habe sich nicht bereichern wollen. Damit handle es sich um einen minderschweren Fall. Eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zur Bewährung sei dafür angemessen, plädierte der Verteidiger.

Staatsanwalt Weinhart hatte dagegen unter Einbeziehung einer derzeit vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten beantragt. Der Angeklagte sei wegen ähnlicher Delikte bereits strafrechtlich vorgeahndet und massiv drogenabhängig. Er habe in kürzester Zeit eine Bandbreite von Straftaten begangen und es habe ein hohes Gefährdungspotenzial gegeben, auch wenn es am Ende nur geringe Verletzungsfolgen gegeben habe. „Die Abstinenz in der JVA tut ihm gut“, fand der Anklagevertreter.

1,5 Promille zur
Tatzeit

Das Schöffengericht sah den Fall ähnlich. Der Angeklagte habe nichts schöngeredet und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe die Tat mit dem Messer nicht geplant, sich aber offensichtlich aus Hunger und Not nicht anders zu helfen gewusst. Der Geschädigte habe zum Glück nur einen Kratzer abbekommen. Dennoch sei das Verhalten sehr gefährlich gewesen.

Ein Alkoholtest habe darüber hinaus zum Tatzeitpunkt rund 1,5 Promille ergeben, hieß es in der Urteilsbegründung von Richterin Isabella Hubert. Die kriminelle Energie aus Drogen und Gewaltbereitschaft sei nicht die beste Voraussetzung für ein straffreies Leben. Die dreijährige Haftstrafe solle auf den Angeklagten einwirken und ihm die Chance auf eine Ausbildung für eine bessere Zukunft ermöglichen. „Es ist ein Resozialisierungsversuch“, betonte Hubert.

Artikel 10 von 11