Rosenheim – Im Bereich des Rosenheimer Christkindlmarktes gilt auch zu diesem Jahreswechsel ein allgemeines und ganztägiges Feuerwerksverbot. Es betrifft den Max-Josefs-Platz, den Teil der Fußgängerzone in der Heilig-Geist-Straße sowie den Ludwigsplatz vor der Stadtpfarrkirche St. Nikolaus. Zusätzlich besteht ein generelles Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10000 Euro.
Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern lediglich an Silvester, am 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar, erlaubt, wie die Stadt mitteilt. Dabei ist zu beachten, dass nur in Deutschland zugelassene und frei verkäufliche Pyrotechnik von volljährigen Personen verwendet werden darf. Die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen sind zu beachten. Nach dem Abbrennen müssen Karton- oder Papierabfälle auf öffentlichem Grund entsorgt werden. Reste von Pyrotechnik enthalten Kunststoffe, chemische Verbindungen oder Verbrennungsprodukte, die nicht in die Altpapiercontainer gelangen dürfen.
Die Stadt Rosenheim bittet beim Einsatz von Feuerwerk um einen sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang.