Rosenheim – Warum die Tochter, eine 58-jährige Kellnerin, auf die eigene Mutter derart wütend ist, konnte vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert nicht geklärt werden. Jedoch hat diese die eigene Mutter verschiedenster Straftaten beschuldigt, von denen die meisten sich als nicht haltbar herausgestellt haben.
Verschiedenste Mengen von Drogen
Weil die Mutter von ihrer Tochter auch des Drogenhandels beschuldigt wurde, sah sich die Polizei im August 2022 zu einer Hausdurchsuchung in der Wohnung veranlasst. Und dort fanden sich tatsächlich verschiedenste Mengen an Cannabis und Haschisch. Als im Oktober 2022 eine weitere Durchsuchung stattfand, fanden die Beamten erneut Cannabis. Diesmal wurde auch eine kleine Menge an Kokain festgestellt. Ein neuerlicher Fund einer geringen Menge Haschisch im Februar 2023 führte bereits zu einem Strafbefehl über 1600 Euro, den sie bereits abbezahlt hat.
An dem strafbaren Besitz der Drogen gab es nichts zu leugnen, was die Angeklagte auch ohne Umschweife einräumte. Ein „Handel treiben“ – den Weiterverkauf von Drogen – bestritt die Frau allerdings heftig und das konnte ihr auch in keiner Weise nachgewiesen werden, sodass sie lediglich des Besitzes wegen angeklagt werden konnte.
Jedoch wäre dies bei der aufgefundenen Drogenmenge dennoch ein Verbrechenstatbestand, der mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft wird. Dem entgehen konnte die Angeklagte nur, wenn das Gericht zu der Überzeugung käme, dass es sich dabei um einen „minder schweren Fall“ handelt. Weil die Angeklagte, abgesehen von dem ergangenen Strafbefehl, noch nie zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, wäre auch die Aussetzung einer möglichen Haftstrafe zur Bewährung möglich gewesen.
Als jedoch die Richterin nach der zukünftigen Einstellung zum Drogenmissbrauch bei der Angeklagten fragte, erklärte diese: „Ich kiffe seit 40 Jahren und werde damit nun wohl kaum aufhören.“ Daneben erklärte sie, dass sie jederzeit einer Arbeit nachgegangen und ansonsten nie straffällig gewesen sei. Deshalb sehe sie keinerlei Anlass, mit dem „Kiffen“ aufzuhören. Dass sie zwischenzeitig auch Kokain genommen habe, sehe sie jedoch als Fehler und werde dies sicher nicht wiederholen. Aber die „Kifferei“ sei quasi ihr gutes Recht, sagte sie ganz offen. Selbst der Hinweis der Richterin, dass damit ihre Aussicht auf eine Bewährungsstrafe fraglich würde, konnte ihre Einstellung nicht beeinflussen.
So wollte die Staatsanwältin auch keinen minder schweren Fall annehmen. Lediglich das Geständnis und, dass die Drogen ausschließlich zum Eigengebrauch verwendet worden waren, legte sie für die Angeklagte aus. Nachdem diese aber tatsächlich den weiteren Drogenmissbrauch angekündigt hatte, erklärte die Staatsanwältin, dass die beantragte Haftstrafe von sieben Monaten nicht zur Bewährung ausgesetzt werden dürfe.
Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, betonte hingegen, dass es sich um das erste wesentliche Vergehen bei ihrer Mandantin handele und daher ein minder schwerer Fall angenommen werden müsse. Deshalb könne die zu erwartende Strafe durchaus zur Bewährung ausgesetzt werden. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht und verhängte eine Haftstrafe von acht Monaten – nicht zur Bewährung ausgesetzt. Zum Urteil sagte Richterin Hubert: „Die Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe sind zweierlei. Erstens, dass das Gericht erkennt, dass sich die Verurteilte dieses Urteil zur Warnung dienen lässt und deshalb nicht mehr straffällig werden wird. Zweitens, dass damit eine positive Sozialprognose festgestellt werden kann.“
Angeklagte will weiter Drogen nehmen
Nach der Ankündigung der Angeklagten, dass sie auf alle Fälle weiterhin Drogen nehmen wolle, sei jedoch bereits die erste Voraussetzung hinfällig. Das mache es dem Gericht unmöglich, eine Bewährungsstrafe auszusprechen. „Mit einer anderen Einstellung bei einem etwaigen Berufungsgericht wird die Aussetzung zur Bewährung sicher möglich sein“, sagte die Richterin. Im Anschluss äußerte die Verurteilte, dass eine Bewährungsstrafe für sie kaum hilfreich sei. „Wenn ich Bewährung bekomme, habe ich entsprechende Kontroll-Auflagen. Dann würde ich dagegen verstoßen und einen Widerruf riskieren.“