Hundebesitzer müssenSteuer für 2024 zahlen

von Redaktion

Meldepflichtig sind alle Tiere, die älter als vier Monate sind

Rosenheim – Die Hundesteuer wird am Freitag, 15. Januar, für das Jahr 2024 fällig. Laut Angaben der Stadt Rosenheim beträgt die Steuer für jeden Hund 60 Euro, während für Kampfhunde eine jährliche Gebühr von 400 Euro erhoben wird. Die Stadt weist darauf hin, dass jeder Hund, der älter als vier Monate ist und im Stadtgebiet gehalten wird, unverzüglich angemeldet werden muss. Diese Anmeldepflicht gilt auch für Hunde, die im Tierheim gekauft wurden, neugeborene oder zugelaufene Hunde sowie Hunde in Pflege. Nach der Anmeldung erhalten die Hunde eine Hundemarke. Die notwendigen Formulare für die An- oder Abmeldung können auf der Webseite der Stadt Rosenheim heruntergeladen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Zahlung der Hundesteuer zu erteilen. Die An- oder Abmeldung kann schriftlich an das Sachgebiet Steuern der Stadt Rosenheim, per Fax, per E-Mail oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus erfolgen. Telefonische Auskünfte werden Montag, Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 17 Uhr, unter der Rufnummer 08031/365-1245 erteilt. Aktuell sind in Rosenheim rund 2050 Hunde gemeldet.

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