Rosenheim – Als ihm die 26-jährige Freundin im Februar 2023 den Laufpass gab, wurde der 20-jährige Schüler nicht damit fertig. Etliche Beschuldigungen waren von der Staatsanwaltschaft bereits nach Paragraf 154 StPO eingestellt worden. Als er aber am 8. März 2023 den neuen Freund seiner Ex per Instagram nicht nur beleidigte, sondern auch konkret nicht nur ihn, sondern auch dessen Großvater, bei dem er wohnte, durch angebliche Helfershelfer mit Schlägen bedrohte, blieb der Staatsanwaltschaft keine andere Wahl, als dies zur Anklage zu bringen. Dazu kam, dass er sich am 7. Oktober 2022 einer Unfallflucht schuldig gemacht hatte.
Der Vorsitzende Richter des Jugendgerichtes empfahl ihm, dringend in der Sache der Bedrohung geständig zu sein, weil dies einen Strafrahmen durchaus mildern würde. Der junge Mann war teilweise geständig, wenn er auch ins Feld führte, er sei vom Bruder der Ex ebenfalls unflätig beleidigt worden. Das habe ihn zu seinem Verhalten getrieben. In seinem Erziehungsregister fanden sich bereits drei Einträge, eine wegen Körperverletzung.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe brachte zum Ausdruck, dass es sich bei dem Angeklagten wegen der Brüche in dessen Lebenslauf um eklatante Reifeverzögerungen handle, was dazu führe, sodass bei dem jungen Mann noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen müsse. Sie empfahl ein Anti-Aggressions-Training, auch ein Sozialtraining „Waldprojekt“ könne helfen. Ein Arrest lege sie in das Ermessen des Gerichtes. Der Staatsanwalt vermisste bei dem Angeklagten jede erkennbare Reue. Aber auch er stimmte zu, diesen nach Jugendstrafrecht zu ahnden. Er forderte zwei Wochen Dauerarrest, einen Anti-Aggressionskurs und wegen der Unfallflucht eine Sperre der Fahrerlaubnis von einem Jahr.
Der Angeklagte, der anwaltlich nicht vertreten war, wollte sich zu einem möglichen Urteil und den Vorfällen nicht mehr äußern.
Der Jugendrichter Bernd Magiera urteilte tatsächlich nach Jugendrecht. Zunächst sprach er eine ernste Verwarnung aus. „Sie sind noch kein Erwachsener. Sie dümpeln tatsächlich noch ziellos vor sich hin.“ Ein Wochen- end-Arrest sollte ihm klar machen, wohin sein Verhalten führen könne, wenn er sich nicht ändere. Dazu sollen ihm das Anti-Aggressions-Training und auch das „Waldprojekt“ sozial akzeptables Verhalten nahebringen. Ebenso dürfe er zwei Monate kein motorisiertes Fahrzeug führen. Theo Auer