Prügelndes Trio verurteilt

von Redaktion

Bundespolizist am Rosenheimer Busbahnhof niedergeschlagen

Rosenheim – Gleich zu Beginn der Verhandlung gegen die drei Angeklagten baten deren Verteidiger um ein Rechtsgespräch mit dem Richter und der Staatsanwältin. Ihr Ziel war dabei, eine Verständigung zu erreichen, mit der alle Beteiligten zufrieden sein konnten.

Das Gericht hatte wegen der Tat, die sich am 9. September 2022 gegen 23.30 Uhr ereignete, zunächst drei Strafbefehle gegen die Männer erlassen, in denen je nach Tatbeteiligung, Nachtat-Verhalten und Vorstrafen-Situation Strafen von sieben Monaten und sechs Monaten Strafhaft, und in einem Fall 120 Tagessätze Geldstrafe ausgesprochen worden waren. Dagegen hatten die Verteidiger beziehungsweise die Verteidigerin Einspruch eingelegt. So erfolgte die Verhandlung am Amtsgericht Rosenheim. Hier zeigte sich ein Problem: Nicht alle Zeugen waren aufzutreiben, auch weil sie zum Teil aus dem Ausland hätten anreisen müssen – und das nicht konnten oder wollten. In dem Verständigungsversuch boten die Verteidiger also einen „Täter-Opfer-Ausgleich“ an, in Form eines Schmerzensgeldes von 1600 Euro. Dazu würden die Einsprüche auf die Rechtsfolgen beschränkt, was dann auch einem Schuldeingeständnis gleichkomme.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur bot dazu im Gegenzug eine Verständigung über einen Schuldspruch mit entsprechenden Geldstrafen an – was von allen Prozess-Beteiligten akzeptiert wurde. Die Verteidiger, Rechtsanwältin Denise Peter, für einen 34-jährigen Koch aus Rosenheim, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank für einen 33-jährigen Bausparkassen-Vertreter aus Bad Aibling, und Rechtsanwalt Andreas Leicher für einen 36-jährigen Rosenheimer Schalungszimmerer, veranlassten, dass das Tatopfer noch in der Verhandlung das ausgehandelte Schmerzensgeld überreicht bekam.

Dieser hatte von Glück sprechen können, dass er infolge der Schläge und Tritte am Tag der Tat nicht auf einem Auge erblindet war, was auch für die Täter mit einer „schweren Körperverletzung“ weit höhere Strafen bedeutet hätte. So aber sprach das Gericht Geldstrafen von 90, 120 und 150 Tagessätzen aus. Diese bemisst sich nach den jeweiligen Einkommenshöhen der Angeklagten, in Summen 3000, 3600 und 6000 Euro.

Alle drei Angeklagten bereuten sichtlich ihre trunkenen Missetaten und baten ihr Opfer auch im Gerichtssaal um Verzeihung. au

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