Rosenheim – Am Nachmittag des 25. Mai 2023 saß der erwerbslose Friseur an dem Blumenrondell im Atriumhof an der Münchener Straße. Als er gerade dabei war, sich einen Marihuana-Joint zu drehen, fiel er einer Zivilstreife auf, die ihn kontrollieren wollte.
Hätte der Türke das über sich ergehen lassen, wäre er wohl recht billig davongekommen. Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen des Drogenbesitzes nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung gar nicht erhoben, sondern dieses Verfahren eingestellt. Jedoch setzte der Mann sich gegen die Kontrolle heftig zur Wehr. Mehr noch, als er die kleine Dose mit Marihuana loswerden wollte, holte er aus und traf dabei eine Polizistin heftig im Gesicht, sodass diese, gegen einen Blumentrog stürzend, sich zusätzlich verletzte. Daraufhin wurde der Mann – mithilfe weiterer Passanten – von den Polizisten zu Boden gebracht und festgenommen. Somit hatte er gleich drei Straftatbestände verwirklicht: Besitz von Drogen, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Polizeibeamte mit Körperverletzung. Fair war die Polizeibeamtin in ihrer Zeugenaussage. Sie bestätigte, dass der Schlag in ihr Gesicht wohl kein absichtlicher und gezielter Schlag gewesen sei. Vielmehr habe es sich wohl um eine willkürliche Ausholbewegung gehandelt, als der 25-jährige Angeklagte sich der Dose mit den Drogen entledigen wollte.
In seinem Plädoyer akzeptierte der Staatsanwalt, dass es sich wohl wirklich nicht um eine Verletzungsabsicht gehandelt habe. Dennoch habe er in dieser Situation eine Verletzung „billigend in Kauf genommen“, was zu einem bedingten Vorsatz führe. Weil es aber notwendig sei, dass Polizeibeamte rechtmäßige Kontrollen ohne Gefährdung durchführen können, müsse dieses Vergehen mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr geahndet werden. Weil der Angeklagte noch niemals vor Gericht gestanden habe, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, verwies darauf, dass sein Mandant umfassend geständig sei. Da es sich durchaus um Fahrlässigkeit gehandelt haben könne, solle eine Geldstrafe von 1800 Euro eine ausreichende Bestrafung sein. Die Vorsitzende Richterin Dr. Deborah Fries stimmte einer Geldstrafe zu, verwies aber darauf, dass es sich hier nicht um eine Lappalie handeln könne, was in der Höhe von 2700 Euro zum Ausdruck kam.au