Rosenheim/Stephanskirchen – Kleine Beträge, die sich aber rechnen: Innerhalb von wenigen Wochen wurde bei Irmgard Wagner in mehreren Supermärkten und Geschäften an der Kasse zu viel berechnet.
Bemerkt hat es die Frau aus Riedering erst im Nachhinein beim Blick auf den Kassenzettel. „Dann muss man sich wieder anstellen, das dauert mindestens nochmal zehn Minuten länger“, sagt sie. Es handelte sich bei Wagner meist nur um kleine Cent-Beträge, aber wenn das mehrmals täglich passiert, dann rechnet sich das für den Supermarkt, meint sie.
Menschliches
Versagen schuld
Der Blick auf den Kassenzettel ist laut ihr leider nicht für jeden selbstverständlich. Aber wieso gibt es überhaupt solche Preisunterschiede? Haben Supermärkte und Geschäfte ein strukturelles Problem? Nein, meint Tobias Palm, Vertriebsleiter bei Norma. „Es handelt sich dabei um Einzelfälle von menschlichem Versagen“, sagt er.
In einer Norma-Filiale in Rosenheim hat Irmgard Wagner zu viel für ihren Einkauf gezahlt. Wenn so etwas passiert, können Kunden bei Norma unendlich lang die Ware zurückgeben. Mit oder auch ohne Beleg, versichert der Vertriebsleiter.
Auch beim Gartencenter in Rosenheim musste Wagner feststellen, dass sie zu viel bezahlt hat. Der Geschäftsführer, Florian Nickl, spricht von einem äußerst seltenen Problem. Er räumt ein, dass es passieren kann, dass Artikel falsch angelegt werden. „Teilweise handelt es sich auch um Tippfehler der Kassenkräfte“, sagt er. Sollte der Preis zu hoch abgebucht worden sein, erstattet das Gartencenter jeden tatsächlich zu viel bezahlten Betrag, so Nickl.
Bei Obi in Stephanskirchen ist das Problem ebenfalls bekannt: Auch hier hat Irmgard Wagner zu viel für ihren Einkauf gezahlt. Marktleiter Jens Teistler bestätigt, dass fehlerhafte Preisauszeichnungen im Einzelhandel eine Herausforderung sind, die nicht gänzlich vermieden werden kann.
Im Obi-Markt werden die Preise für die Artikel ausschließlich per Hand ausgezeichnet. Dabei können laut dem Marktleiter menschliche Fehler nicht ganz verhindert werden. Er empfiehlt den Kunden deshalb, möglichst direkt nach dem Einkauf den Kassenzettel zu prüfen, um den Irrtum sofort beheben zu können. Wenn man den Fehler erst zu Hause entdeckt, kann man auch im Nachhinein am Infopoint im Markt den Beleg vorlegen. „Die Differenz erstatten wir umgehend“, verspricht Teistler.
Der Kunde
hat das Nachsehen
Der Verbraucherzentrale Bayern ist das Problem bekannt. Wie eine Sprecherin sagt, werden immer mal wieder ähnliche Fälle gemeldet.
Die schlechte Nachricht für den Kunden: „Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt“, sagt die Sprecherin. „Auch wenn am Regal noch ein anderer Preis stand, darf der Supermarkt an der Kasse dennoch mehr verlangen“, erklärt sie. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, die Preise direkt beim Scannen zu überprüfen und gegebenenfalls die Ware im Supermarkt zu lassen.
Sollte der Kunde den Preisunterschied doch erst im Nachhinein bemerken, lohnt es sich trotzdem, nochmal zurück in den Markt zu gehen. Viele Supermärkte und Geschäfte nehmen die Ware dennoch zurück oder erstatten den Preisunterschied.