Kolbermoor/Rosenheim/Bad Aibling – Seit beinahe einem Vierteljahrhundert ist der 54-jährige Arbeitslose immer wieder Gast hinter Gittern. Als der Mann aus Kolbermoor im August vergangenen Jahres im Rosenheimer Freibad glaubte, unbeobachtet zu sein, fotografierte er mit seinem Handy Kinder in ihren Badeanzügen. Der Bademeister bemerkte dies und alarmierte die Polizei.
Vorbestraft wegen sexuellem Missbrauchs
Wie sich herausstellte, war der Mann bereits 2016 wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Als die Beamten die Personalien des Angeklagten feststellen wollten, reagierte dieser äußerst aggressiv.
Er beleidigte die Beamten aufs Übelste, zeigte den Hitlergruß und rief mehrfach „Heil Hitler“. Auch die Beamten einer weiteren hinzukommenden Polizeistreife wurden von ihm beleidigt, als sie ein Platzverbot gegen ihn aussprachen. Ein durchgeführter Alkoholtest verlief positiv. Zu diesem Vorfall kam noch eine weitere Anklage wegen Diebstahls hinzu.
Im Schmelmerhof in Bad Aibling hatte er im Oktober darauf dem Barmann eine Geldtasche mit knapp 900 Euro entwendet und das Geld unverzüglich ausgegeben. Mehrere englische Pfundnoten, mit denen er offenbar nichts anfangen konnte, wurden später bei ihm gefunden. Beim Amtsgericht Rosenheim, unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Stefanie Oberländer, bat sein Pflichtverteidiger Dr. Markus Frank um ein Rechtsgespräch. Dabei bot er an, dass sich sein Mandant umfassend geständig zeigen würde. Im Gegenzug erhoffte er, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Der Staatsanwalt sprach sich jedoch energisch dagegen aus. Das Strafregister des Angeklagten enthalte zu viele Vorstrafen, als dass man von einem zukünftigen Wohlverhalten ausgehen könne. Nach Rücksprache mit dem Angeklagten wurde eine Verständigung akzeptiert.
Darin wurde dem Angeklagten zugesichert, dass er bei einem Geständnis eine Strafe von nicht mehr als 15 Monaten Haft zu erwarten habe. Dies wurde allseits akzeptiert, sodass weitere Zeugen nicht mehr gehört werden mussten. In seinem Plädoyer verwies der Staatsanwalt auf die 18 Einträge des Angeklagten im Bundeszentralregister, die zumeist einschlägig seien. Obwohl ihm aufgrund seiner Trunkenheit in allen Fällen eine Strafmaßverschiebung zustünde, sei eine Haftstrafe von 15 Monaten angemessen.
Haftstrafe
von 12 Monaten
Der Verteidiger betonte, dass das umfassende Geständnis seines Mandanten nicht nur das Verfahren erheblich abgekürzt habe, sondern auch Einsicht und Reue zeige. Er hielt ein Strafmaß von zwölf Monaten für ausreichend und angemessen.
Das Gericht entsprach dem Antrag der Verteidigung. Hierbei wurde die Alkoholisierung des Angeklagten berücksichtigt. Eine Aussetzung zur Bewährung wäre nicht nur wegen der vielen Vorstrafen problematisch gewesen. Der Angeklagte habe schon mehrmals eine Aussetzung zur Bewährung erhalten. Jedoch sei dann noch jede widerrufen worden. Er habe also zu oft bewiesen, dass dies nicht gerechtfertigt wäre.