Rosenheim – Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar beschlossen, die geltende Veränderungssperre vom 23. Februar für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Westerndorf am Wasen“ zu verlängern. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine geregelte und zielführende städtebauliche Entwicklung. Es soll die historisch gewachsene dörfliche Struktur des Ortsteiles, welcher auch durch die landwirtschaftlichen Betriebe und die naturräumliche Lage charakterisiert wird, erhalten bleiben. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von einem Jahr. Die Veränderungssperre kann entweder unter www.rosenheim.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanverfahren/bebauungsplaene/aktuelle-veraenderungssperren.de oder nach Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 und 13.30 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr sowie nach Vereinbarung, im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, im dritten Stock, eingesehen werden.