Immer wieder tut ein Mensch Unrecht, immer wieder geschieht jemandem ein Missgeschick, unter dem jemand anders zu leiden hat. Entweder man wird dessen beschuldigt oder bemerkt und bereut seinen Fehler selber. Schlimmstenfalls kommt man mit seinem Fehlverhalten vor Gericht. In so einem schlimmsten Fall kommt es gut an, wenn der Angeklagte sich entschuldigt, es verringert sogar das Strafmaß. Deshalb kommt es nicht selten vor, dass sich der Angeklagte, oder auch in einem weniger schlimmen Fall sich der Verursacher im zwischenmenschlichen Bereich entschuldigt. Sich entschuldigt?
Kann ein Verursacher sich selber seiner Schuld entledigen? Oder ist das nicht vielmehr Sache dessen, der den Nachteil erleiden musste, den Schuldigen von dessen Schuld zu befreien?
Korrekterweise müsste der Verursacher doch immer um Entschuldigung oder Verzeihung bitten! Die der Geschädigte dann gewährt oder eben nicht.
Solange ein Schuldiger sich selbst entschuldigen kann, kann von echter Einsicht wohl keine Rede sein. Egal ob der Schuldige das letztlich so gemeint haben könnte. Solange ihm nicht bewusst ist, dass er um das Vergeben von Schuld bitten muss, wird die deutsche Sprache in einer Art verfälscht, die dem eigentlichen Zweck entgegensteht.