Rosenheim – Seit seiner Jugend hat der 30-Jährige das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ADHS, was er ständig mit Drogen wie Kokain, Cannabis und Benzodiazepinen zu beherrschen versuchte. Dabei geriet er zwangsläufig immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Zumal er dabei nicht nur gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat, sondern in seiner Unbeherrschtheit bereits mehrfach wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Beleidigungen vorbestraft ist.
Kokain bei sechs Tests
in Folge festgestellt
So wurde er zuletzt vor vier Jahren zu 20 Monaten Haft verurteilt, gleichzeitig zum Maßregelvollzug in einer geschlossenen Therapie. Diese wurde dann zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem hatte ihn das Gericht einer Führungsaufsicht unterworfen, in der er zu einer Abstinenz von Drogen und Alkohol verpflichtet war. Damit war er offensichtlich überfordert. Bei sechs Tests in Folge wurden immer wieder Kokain und diverse andere Suchtmittel nachgewiesen. Als er dann am 2. Juni 2022 vor einem Lokal in der Nikolaistraße einen Mann brutal niederschlug, wurde die Strafaussetzung widerrufen. Seither befindet er sich wieder im Inn-Salzach-Klinikum. Zwar hatte das damalige Tatopfer ihn provoziert. Dies konnte aber die Überreaktion des Angeklagten nicht rechtfertigen.
Nun stand er erneut vor dem Strafrichter Bernd Magiera beim Amtsgericht Rosenheim. Der Richter empfahl dem Angeklagten von Anfang an, sich geständig zu zeigen, weil dies mit Sicherheit das Strafmaß verringern würde. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, bat um ein Rechtsgespräch, um auszuloten, inwieweit die Provokationen des Tatopfers bei einem Geständnis Berücksichtigung finden könnten. Außerdem erschien es schwierig, die notwendigen Zeugen zu entsprechenden Aussagen zu bewegen. Nach einer Besprechung mit seinem Mandanten zeigte der sich schließlich einsichtig und zeigte sich umfassend geständig. Die Bewährungshelferin bescheinigte ihm ordnungsgemäße Kontakthaltung mit der Bewährungsaufsicht und, dass er konstant seiner Arbeit nachgehe. Jedoch beklagte sie gleichzeitig, dass der Drogenkonsum niemals nachgelassen habe und dass dies immer ein Thema zwischen ihnen gewesen sei. Ganz augenscheinlich bestehe ein deutlicher Zusammenhang zwischen der ADHS-Erkrankung des Täters und seinem Hang zum Drogenkonsum. Notwendigerweise seien beide Defizite zu behandeln.
Der Staatsanwalt honorierte die geständige Einlassung des Angeklagten und stimmte deshalb dem Strafrahmen der Verständigung zu. So beantragte er eine Haftstrafe von zwölf Monaten. Aufgrund der Vorgeschichte des Angeklagten käme eine weitere Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht.
Weiterführung
der Therapie
Der Verteidiger unterstrich die konstante Berufstätigkeit seines Mandanten, die er bislang offensichtlich nur mithilfe der Drogen zu bewältigen geschafft habe. Eine Strafe von acht Monaten Haft könne ausreichend sein und die noch bestehenden Therapiebeschränkungen müssten aufgehoben werden. Nur eine intensive, alle Bereiche umfassende Therapie könne seinen Mandanten in ein geordnetes Leben zurückführen. Das Gericht zeigte zwar Verständnis für die besondere Lebenssituation des Angeklagten, beklagte jedoch die hohe Rückfallgeschwindigkeit und empfahl die Intensivierung und Weiterführung der Therapie. Gleichzeitig sprach es eine Haftstrafe von zehn Monaten aus. Deren Ausgestaltung obliegt nun der Strafvollstreckungsbehörde an der Staatsanwaltschaft.