Pietätloses und ekliges Verhalten

von Redaktion

Interview Verwalter Michael Kaffl über Hundekot auf dem Friedhof und die Folgen

Rosenheim – Besser ist die Situation in den vergangenen Wochen nicht geworden. Im Gegenteil. Fast täglich muss Michael Kaffl Besucher des Rosenheimer Friedhofs daran erinnern, dass dort ein Hundeverbot gilt. Doch etliche Rosenheimer ignorieren die Regelung. Jetzt wollen Kaffl und seine Kollegen härter durchgreifen. Wie das funktionieren soll, verrät er im Gespräch mit unserer Zeitung.

Das Hundeverbot auf dem städtischen Friedhof ist nicht neu.

Das stimmt. Auch in der Vergangenheit hat es damit immer mal wieder Probleme gegeben. Aber in letzter Zeit hat die Situation ein Ausmaß angenommen, das wir nicht mehr händeln können. Wir haben jetzt mehrfach Hundekot auf den Wegen gehabt, auch in der Nähe der Aussegnungshalle, wo die Gottesdienste und Verabschiedungen von den Verstorbenen stattfinden. Das ist ein Problem, das überhandnimmt. Deswegen haben wir uns dazu entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Wie reagieren die Hundebesitzer?

Wir suchen immer das persönliche Gespräch mit den Hundehaltern. Aber einige von ihnen sind sehr renitent und beschimpfen uns. Es gab sogar mal jemanden, der auf dem Friedhof herumgeschrien hat, was uns eigentlich einfällt. Das sind keine schönen Erlebnisse.

Das kann ich mir bildlich vorstellen.

Der Friedhof ist ein Platz der Ruhe und des Abschiedsnehmens. Es ist ein Ort, wo Pietät gefragt ist. Zumal es ja nicht nur um den Hundekot geht.

Sondern?

Die Hunde urinieren beispielsweise auch auf die Gräber. Das stört die Totenruhe. Problematisch wird es auch, wenn bei Abschiedsgottesdiensten zwei Hunde aufeinandertreffen, die sich nicht verstehen. Dann gibt es ein großes Gebell. Auch das stört die Ruhe auf dem Friedhof. Das ist nicht akzeptabel und stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann.

Hat es das in der Vergangenheit bereits gegeben?

Wir haben es bisher einmal angedroht. Der nächste Schritt wäre jetzt, die Personalien festzustellen, werden diese nicht freiwillig herausgegeben, benötigen wir die Polizei, um dann ein Bußgeld aussprechen zu können. Aber eigentlich wollen wir gar nicht, dass es so eskaliert. Wir haben keinen Spaß daran, Bußgelder zu verteilen. Und es ist ja auch kein Thema, wenn jemand einen Assistenz- oder Blindenhund dabeihat. Die dürfen sich auf dem Friedhof aufhalten.

Nur ist das wahrscheinlich in den wenigsten Fällen der Fall, oder?

Viele geben als Antwort, dass sie gleich wieder gehen. Zumal etliche von ihnen den Weg durch den Friedhof als Abkürzung nehmen. Dann sieht der eine, dass der andere mit seinem Hund durch den Friedhof marschiert und macht es ihm nach.

Erst kürzlich hat sich ein Grabnutzungsberechtigter bei mir über den Zustand seines Grabes beschwert und hatte seinen Hund dabei. Das mit dem Grab war gleich geklärt, aber der weiß ganz genau, dass er den Hund nicht mitnehmen darf. Und da wird herumgedruckst, dass er ja gleich wieder weg sei. Und so werden Präzedenzfälle geschaffen.

Gibt es – bis auf Blinden- und Assistenzhunde – weitere Ausnahmen?

Wenn das Herrchen oder Frauchen verstirbt und die Angehörigen fragen, ob der Hund mit zur Bestattung darf, machen wir gerne eine Ausnahme. Wenn das Tier trauert, werden wir es nicht von der Trauerfeier ausschließen.

Bedeutet die Missachtung des Hundeverbots einen Mehraufwand für die Mitarbeiter des Friedhofs?

Natürlich, es muss ja alles sauber gemacht werden. Da ist unser Friedhofswärter gefragt. Wenn ich zudem jemanden dabei beobachte, wie er mit seinem Hund über den Friedhof spaziert, muss ich meine Arbeit unterbrechen, um den Besucher zur Rede zu stellen. Dann diskutieren wir zehn Minuten. Das ist ein personeller Aufwand. Und wenn meine Kollegen währenddessen auch noch angefeindet werden, ist das nicht so toll. Zumal es auch schnell gefährlich werden kann. Ich musste beispielsweise auch schon mal ein Hausverbot aussprechen.

Interview: Anna Heise

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