Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. November 2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans 206 „Weko Küchenfachmarkt“ gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Ziel der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Möbelhauses um einen Küchenfachmarkt. Das geplante Vorhaben hat eine Grundfläche von circa 3200 Quadratmetern und eine Geschossfläche von circa 5500 Quadratmetern. Es sieht die Situierung eines neuen zweigeschossigen Baukörpers südöstlich am bestehenden Möbelhaus vor. Der Vorentwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die bereits vorliegenden Gutachten sind auf der Webseite der Stadt Rosenheim einsehbar, ebenso als Bekanntmachung im Amtsblatt. Ergänzend ist eine öffentliche Auslegung bis einschließlich Mittwoch, 17. April, im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, erfolgt – zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Stellungnahmen zu dem Planentwurf sind für jedermann möglich. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift ist eine Terminvereinbarung unter Telefon 08031/3651641 erforderlich.