Rosenheim – Einen 33-jährigen Fahrer eines E-Scooters stoppten Beamte der Polizei am vergangenen Donnerstag im Bereich der Frühlingstraße. Beim Fahrer wurde zunächst festgestellt, dass noch ein altes Versicherungskennzeichen angebracht war. Seit 1. März gilt die neue jährliche Versicherungsintervalle, erkennbar für Kontrollkräfte an der blauen Farbe. Im Rahmen der weiteren Kontrolle konnten beim Rosenheimer drogentypische Auffälligkeiten wahrgenommen werden, auch eine geringe Menge an Betäubungsmittel konnten beim 33-Jährigen aufgefunden und sichergestellt werden. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot ist die Folge für die Fahrt unter Drogeneinfluss. Ein Ermittlungsverfahren aufgrund eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie nach dem Betäubungsmittelgesetz erfolgen aufgrund der beiden anderen Verstöße.