Rosenheim – Hochwertige Fahrräder mit Elektroantrieb geraten immer mehr in den Fokus von Kriminellen. Die Täter sind mit Bolzenschneidern in der Stadt unterwegs oder brechen in Kellerabteile ein. Kriminalhauptmeister Dominik Röber weiß, wie man es den Dieben schwer macht.
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Fahrräder direkt aus dem Keller gestohlen wurden. Wie kann man das verhindern?
Es geht vor allem darum, dafür zu sorgen, dass die Haustür zu ist. Bei einem Mehrparteienhaus sollten sich die einzelnen Parteien absprechen und gemeinsam dafür sorgen, dass sie die Haustür geschlossen halten. Statt den Schnapper offen zu lassen, damit jeder Paketbote einfach ins Haus kommt, sollte sich darauf geeinigt werden, dass die Tür nur geöffnet wird, wenn es klingelt und man weiß, wer davor steht.
Gleiches gilt wahrscheinlich für das Kellerabteil, oder?
Genau. Neben der Haustür sollten auch alle anderen Türen im Haus geschlossen sein, beispielsweise die des Kellerabteils oder die Tür, die zum Fahrradabteil führt. Zudem ist es ratsam, das Kellerabteil mit einem starken Vorhängeschloss zu versehen – das, wenn möglich, nicht an ein paar Holzlatten befestigt ist, die man einfach runterreißen kann. Dann bringt auch das beste Schloss nichts.
Muss das Fahrrad im Keller noch einmal extra abgesperrt werden?
Es wäre sogar ratsam, es nicht nur abzusperren, sondern anzusperren. Beispielsweise an eine Mauer oder einen fest verankerten Fahrradständer, damit die Täter Rad und Ständer nicht einfach wegtragen können. Zudem ist es natürlich extrem wichtig, sich ein gutes Fahrradschloss zuzulegen. Unabhängige Internetseiten hierzu sind: www.vds-home.de, www.adfc.de oder www. test.de.
Wie schließe ich das Rad richtig ab?
Ratsam ist, dass sowohl der Rahmen, als auch das Vorder- und Hinterrad abgesperrt sind. Zudem sollte das Schloss möglichst weit über dem Boden angebracht werden, damit die Täter nicht einfach mit einem Bolzenschneider anrücken und diesen auf dem Boden abstützen und mit dem ganzen Körpergewicht darauf steigen können, um das Schloss aufzubrechen.
Wie sollte man sich verhalten, wenn sich Nachbarn weigern, Haustür und Kellerabteil geschlossen zu halten?
Wenn sich niemand an die Regeln hält, sollte darüber nachgedacht werden, das teure Fahrrad mit in die Wohnung zu nehmen.
Was gilt für E-Bikes?
Wer ein E-Bike hat, sollte unbedingt den Akku abnehmen. Ohne Akku ist das E-Bike gleich nur noch einen Bruchteil wert. Es gibt EBike-Akkus, die bereits ein eingebautes Schloss haben, aber das sollte nicht allzu ernst genommen werden, weil es oftmals nicht vor Diebstahl schützt. Deshalb rate ich dazu, den Akku mit in die Wohnung zu nehmen. Hier sollte man darauf achten, dass der Akku nicht über Nacht geladen wird und auf nichts Brennbarem liegt. Generell sollte die Ladung immer überwacht werden.
Räder werden nicht nur aus dem Keller geklaut, sondern beispielsweise auch am Rosenheimer Bahnhof.
Auch hier gelten ähnliche Regeln, um das zu verhindern. Fahrradständer sollten auch hier genutzt werden, damit Täter eben nicht mit dem Lieferwagen vorfahren können, sich die schönsten Räder aussuchen und die, die nicht angesperrt sind, mitnehmen.
Was mache ich, wenn mein Fahrrad trotz allem geklaut wurde?
Was helfen könnte, ist ein GPS-Tracker, den man vorab am Fahrrad angebracht hat – natürlich versteckt, sodass der Täter ihn nicht sofort sieht. Der Eigentümer könnte den Tracker beispielsweise im Sattelrohrrahmen verstecken. Oftmals kann der Verkäufer hier gute Ratschläge geben, welcher Ort am Rad sich anbieten würde. Zudem ist es sinnvoll, wenn das Fahrrad eine Individualnummer hat.
Woher bekomme ich die?
Vom Fahrradhändler. Meistens gibt es dazu auch noch einen Aufkleber, mit dem Hinweis darauf, dass Diebstahl zwecklos ist, da das Rad kodiert ist. Wichtig ist, dass sich der Eigentümer die Nummer vom Rahmen oder Fahrrad auch selbst notiert. Diese Nummer muss anschließend gut aufbewahrt werden und bei einem Diebstahl der Polizei mitgeteilt werden. Die wird dann in unserem Fahndungssystem vermerkt und hilft dabei, Diebstähle schneller aufzulösen.
Was mache ich, wenn ich mein Rad gebraucht kaufe?
Wichtig ist es hier, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Man sollte sich vom Verkäufer den Personalausweis zeigen lassen und sich alle Daten notieren, damit im Zweifel belegt werden kann, dass das Fahrrad rechtmäßig erworben und nicht gestohlen wurde.
Interview: Anna Heise