Liebes-Wirrwarr unter Drogendealern

von Redaktion

Es ist eine kuriose Geschichte: Eine Frau (24) beschuldigt gleich zwei ihrer Ex-Freunde des Drogenhandels. Einer wird verurteilt, der andere muss sich vor dem Amtsgericht verantworten. Bei dem Prozess fehlt von der Zeugin aber jede Spur – der Grund hat es in sich.

Rosenheim – Im Jahr 2022 lebte eine 24-Jährige mit dem Angeklagten, ein 40-jähriger Maurer aus Rosenheim, drei Monate zusammen. Nach der Trennung von diesem ging sie eine andere Partnerschaft ein – mit einem inzwischen verurteilten Drogendealer. Nachdem sie auch diesen wieder verlassen hatte, beschuldigte sie gleich beide Männer des Drogenhandels.

Der letzte Exfreund wurde daraufhin angeklagt und gestand vor Gericht, mit Drogen gehandelt zu haben. Wegen der Taten wurde der Mann zu einer längeren Haftstrafe verurteilt. Einzig den Verkauf von mehreren hundert Gramm Amphetamin an seinen Vorgänger – den Angeklagten in diesem Verfahren – bestritt er nachdrücklich. Auch der 40-jährige Maurer bestritt nun ebenfalls vor dem Rosenheimer Amtsgericht, dass er jemals von dem bereits verurteilten Dealer Amphetamin bezogen hat.

Der angebliche Verkäufer wurde als Zeuge aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt. Vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert bestätigte er seine damalige Aussage und erklärte erneut, dass der Rosenheimer niemals von ihm Drogen bezogen habe. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, verwies darauf, dass es für das eigene Verfahren des Zeugen damals wie heute völlig belanglos gewesen sei, wenn dieser auch dieses Geschäft eingestanden hätte. Zu groß sei die Menge an Straftaten gewesen.

Darüber hinaus habe die 24-jährige Frau in ihrer damaligen Beschuldigung gegen seinen Mandanten mit keinem Wort erwähnt, dass sie zuvor mit dem anderen Mann liiert gewesen war. Darüber hinaus hatte sie keinen anderen Abnehmer des Verurteilten benennen wollen. Sie habe wohl gezielt den 40-jährigen Rosenheimer verunglimpft. Die Richterin stellte fest, dass die Hauptzeugin gegen den Angeklagten auch nur schwer als Zeugin zu laden sei, um ihre Aussage zu verdeutlichen. Diese sei nämlich inzwischen wegen eines Tötungsdeliktes in Wien inhaftiert.

So wurde im Einverständnis aller Beteiligten deren damalige Aussage verlesen. Daraus ließ sich durchaus ein Interesse an der Beschuldigung gegen den Angeklagten erkennen. Wobei sie auch bekundete, dass es Streit zwischen ihr und dem 40-Jährigen gegeben habe. Darüber hinaus wurden bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten keinerlei Drogen und auch kein Hinweis auf einen Drogenhandel gefunden.

In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwältin, dass es keinen ausreichenden Hinweis geschweige denn einen Beweis für die Täterschaft des Angeklagten gebe und beantragte Freispruch. Der Verteidiger führte aus, dass der Anschuldigung durch die Exfreundin keinerlei Glauben geschenkt werden könne. Vielmehr seien die Aussagen des bereits verurteilten Dealers glaubhaft. Denn dieser hätte den Verkauf ohne Furcht vor einer größeren Strafe bereits damals eingestehen können. Also sei ein Freispruch unumgänglich. Dem schloss sich auch das Gericht an.

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