Cannabis-Gesetz macht Probleme

von Redaktion

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis legal. Mit Blick auf den Straßenverkehr gibt es allerdings noch viele Fragezeichen. Das hat auch Auswirkungen auf die Kontrollen der Polizei. Autofahrer sollten nun einige Punkte beachten.

Rosenheim – Die Befürchtungen nach der Legalisierung von Cannabis sind groß. Zumindest beim bayerischen Innenministerium. Seit dem 1. April darf jeder Volljährige 25 Gramm der Droge bei sich haben und – unter Beachtung von Schutzbereichen beispielsweise rund um Schulen und Kitas – in der Öffentlichkeit konsumieren. Das hat nach Ansicht des Ministeriums schwerwiegende Folgen für den Straßenverkehr. „Durch die Legalisierung von Cannabis müssen wir leider mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss und mit höheren Unfallgefahren rechnen“, sagt ein Ministeriums-Sprecher auf OVB-Anfrage.

Die ersten Zahlen aus Rosenheim scheinen das zu bestätigen – jedenfalls den Anstieg der Drogenfahrten. Allein in der Nacht auf Sonntag, 8. April, sind im Stadtgebiet drei Personen mit ihren Fahrzeugen gestoppt worden, die unter Drogeneinfluss unterwegs waren. Wie die Polizei mitteilt, hatten alle drei vor der Fahrt Cannabis konsumiert.

Auffällige Häufung von Drogenfahrten nach der Freigabe

Insgesamt sind im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Rosenheim seit dem 1. April sechs Drogenfahrten registriert worden, sagt Hauptkommissar Robert Maurer. Zum Vergleich: 2023 gab es im selben Zeitraum gar keine. Im ganzen Jahr waren es Maurer zufolge 50 Fahrten unter dem Einfluss von Drogen.

Wie der Sprecher des Innenministeriums – oberste Führungsstelle der bayerischen Polizei – mitteilt, solle in Zukunft bei Verkehrskontrollen noch stärker auf Drogeneinfluss geachtet werden. Eine entscheidende Rolle spielt dabei der THC-Grenzwert – Tetrahydrocannabinol (THC) ist der hauptsächlich berauschende Bestandteil der Cannabis-Pflanze. Nach wie vor liegt der bundesweit anerkannte THC-Grenzwert im Straßenverkehr bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser wird bei Verkehrskontrollen über eine Blutabnahme bestimmt. Dieser Grenzwert sei allerdings „sehr gering angesetzt“ und werde oft noch Stunden oder sogar Tage nach dem Konsum überschritten, sagt ein Sprecher des ADAC Südbayern auf OVB-Anfrage. „Der Wert lässt keinen zwingenden Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zu und sagt darum wenig über die tatsächliche Fahrtüchtigkeit aus“, betont der ADAC-Sprecher.

Expertengruppe will bisherige Grenzwerte deutlich anheben

Daher hat sich auch eine Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums für eine Anhebung des Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum ausgesprochen. Das sei vergleichbar mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille.

Bei der Polizei und dem bayerischen Innenministerium stößt der Vorschlag der Experten auf wenig Begeisterung. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die bisherige Regelungslage zum THC-Grenzwert nicht aufgeweicht wird“, sagt der Ministeriums-Sprecher.

Das liege auch daran, dass der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit nach dem erfolgten Cannabiskonsum für die Konsumenten nur schwer abschätzbar sei. Vor allem, wenn dazu Alkohol konsumiert wird. Der Vorschlag des Innenministeriums: Ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, wenn man zuvor Cannabis konsumiert hat. Zudem müssen die Empfehlungen der Expertengruppe sowieso noch mal überprüft werden. „Es sollten erst Erfahrungen gesammelt werden, bevor auf die Schnelle ein neuer höherer Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr aus dem ‚Hut gezaubert‘ wird“, sagt der Pressesprecher des Innenministeriums.

„Keine Experimente mit der Sicherheit
im Straßenverkehr“

Dafür spricht sich auch der ADAC aus. Grundsätzlich müssten die Regeln für die Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss losgelöst von der Cannabis-Legalisierung gesehen werden. „Denn mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden“, sagt der Sprecher.

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