Rosenheim – Der Angeklagte ist 1996 in Deutschland geboren, jedoch nach wie vor in Bosnien verwurzelt.
Von dort her rührt auch ein langjähriger Familienstreit, bei dem die Mitglieder wechselseitig das jeweilige Wohnhaus in Brand gesetzt hätten. Ausgetragen wurden diese Auseinandersetzungen via Facebook. Bei der „feindlichen Gruppe“ handle es sich um die Familie der Ehefrau des Angeklagten. Die Frau steht allerdings fest an der Seite ihres Gatten.
Zwei verfeindete
Familien, ein Ehepaar
Als ein Vertreter der „feindlichen Familie“ zu einer Aussprache nach Deutschland kommen sollte, holte der Angeklagte am 10. Januar letzten Jahres eine geladene Pistole aus dem Keller und versteckte sie in dem Handschuhfach seines Pkw.
In der Rosenheimer Innenstadt legte er die Waffe in einen Mülleimer um gegebenenfalls darauf zugreifen zu können. Weil er keine Erlaubnis hatte, diese Pistole zu besitzen, verstieß er damit gegen das Waffengesetz.
Am 26. März 2023 verabredete sich der Angeklagte erneut mit einem Vertreter der gegnerischen Familie zu einer Aussprache im Herto-Park Kolbermoor. Als dieser allerdings mit weiteren Personen zu dem Treffpunkt kam, fuhr der Familienvater mit seinem Pkw mit erhöhter Geschwindigkeit auf deren Wagen zu und rammte diesen frontal in die Seite. Verletzt wurde dabei niemand, weil die gegnerischen Personen sich vorher in Sicherheit bringen konnten. Durch den Aufprall entstand ein Schaden von etwa 10000 Euro. Ein weiterer Anklagepunkt war der Versuch einer räuberischen Erpressung. Diese Anklage wurde vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Paragraf 154 Strafprozessordnung eingestellt. Ein Nachweis über diesen Vorwurf wäre schwerlich zu erbringen gewesen.
In beiden anderen Anklagepunkten, der verbotenen Waffe und dem Zusammenstoß der Autos, erklärten die Anwälte für ihren Mandanten dessen umfassendes Geständnis. Dabei betonten sie dessen Bedrohungssituation. Den Zusammenstoß und die vorhergegangene Situation hatte der Angeklagte per Handy-Video selber festgehalten, welches vor Gericht vorgeführt wurde. Der polizeiliche Sachgebietsbeamte berichtete, dass von den Behörden in Bosnien einige Brandstiftungen bestätigt worden waren. Schließlich beschloss das Gericht, dass eine Straferwartung zwischen 19 und 21 Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
In seinem Schlussvortrag beklagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass es unakzeptabel sei, innerfamiliäre Konflikte auf deutschem Boden mit Waffengewalt und derart massiven Methoden auszutragen. Andererseits akzeptierte er, dass sich der Angeklagte unter echter oder anzunehmender Bedrohung befunden habe. Nur deshalb sei es auch möglich, hier eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten Haft zu akzeptieren.
Selbstjustiz auch in
Bosnien verboten
Die Verteidiger verwiesen auch darauf, dass der Mandant nicht vorbestraft sei. Sein Geständnis habe dem Gericht eine lange und schwierige Beweisaufnahme erspart. Eine Strafe von 19 Monaten Haft die, wie auch von der Staatsanwaltschaft beantragt, zur Bewährung auszusetzen sei, hielten sie für angemessen.
Das Schöffengericht stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu. Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts Rosenheim, Isabella Hubert, fügte schlussendlich hinzu, dass Selbstjustiz in Deutschland wie auch in Bosnien verboten sei.