Rosenheim – Das Bebauungsplanverfahren „Möslstraße Nord“, vierte Teiländerung, wird eingestellt. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. März beschlossen. Der Geltungsbereich beinhaltet eine Teilfläche der Flurnummer 64 und die gesamte Flurnummer 66/2, Gemarkung Westerndorf St. Peter. Das Verfahren ruht nun seit zehn Jahren. Der schmale Grundstückszuschnitt hatte in der Vergangenheit die Realisierung von Vorhaben erschwert. Das Ziel der Ausweisung eines Gewerbegebietes soll stattdessen mit dem Bebauungsplan 208 „Gewerbegebiet Hanserfeld – Südwest“ verfolgt werden.