Rosenheim – Wer in den vergangenen Wochen durch die Stadt spaziert ist, dem wird vermutlich an manchen Stellen ein auffälliger Geruch in die Nase gestiegen sein: der typische Duft von Cannabis. Möglich macht das ein neues Gesetz. Seit dem 1. April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm der Droge bei sich tragen und in der Öffentlichkeit konsumieren. Dabei gibt es allerdings Einschränkungen. So darf zum Beispiel in Sichtweite von Schulen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen nicht gekifft werden. Genauso wenig wie in der Fußgängerzone zwischen 7 und 20 Uhr. In Zukunft könnten in Rosenheim allerdings noch mehr Bereiche hinzukommen.
Zu viele Graubereiche beim Jugendschutz
In einem Antrag an Oberbürgermeister Andreas März fordern CSU-Stadtrat Florian Ludwig und Herbert Borrmann, Fraktionsvorsitzender der CSU, die Verwaltung auf, zu prüfen, an welchen öffentlichen Orten und Parks es ein zusätzliches Konsum-Verbot geben kann. Damit wolle man aber nicht das neue Cannabis-Gesetz „durch die Hintertür torpedieren.“ „Auch wenn wir die Regelungen nicht für richtig halten, akzeptieren wir diese und möchten nicht nachtreten“, sagt Ludwig. Der Konsum der Erwachsenen liege schließlich in deren Eigenverantwortung. Beim Schutz von Heranwachsenden lasse das Gesetz aber zu „viele Graubereiche zu.“
Insbesondere das Rauchverbot in Sichtweite – Umkreis von 100 Metern – von Schulen oder Kindergärten sei an manchen Stellen nicht genau genug. „Die Frage ist, ab wo man den 100- Meter-Umkreis misst“, sagt Ludwig. Eine Kinderkrippe habe keinen exakten Mittelpunkt. Gemessen werden könnte sowohl ab der Grundstücksgrenze als auch ab der Mitte des Gebäudes. „Das wird immer zu Diskussionen führen“, sagt der Stadtrat.
Als Beispiel nennt er die Loretowiese. Dort gibt es auf der einen Seite das Karolinen-Gymnasium und auf der anderen Seite den Kindergarten Löwenzahn. Wenn zwei Kreise um die Einrichtungen gezogen werden, bleibe auf der Loretowiese aber immer noch ein Teil der Fläche, wo das Kiffen gestattet ist. Wo dieser Bereich allerdings genau aufhört oder beginnt, sei im Einzelfall schwer zu erkennen. „Dieser Interpretationsspielraum macht wenig Sinn“, sagt Ludwig.
Auch für die Konsumenten und die Polizei sei das ein Problem. Zum Beispiel bei Kontrollen. „Deshalb hätten wir gerne, dass die Stadtverwaltung klarstellt, wo der Konsument sich erstens sicher aufhalten kann, um nichts zu befürchten, und zweitens, wo der Kinder- und Jugendschutz zu beachten ist“, sagt der Stadtrat.
Am besten – so steht es in dem Antrag der CSU – sei sowieso, wenn auf der Loretowiese, dem Mangfallpark Süd, dem Luitpoldpark, dem Riedergarten, dem Salingarten sowie am Bahnhof, Busbahnhof und auf dem Rosenheimer Friedhof das Rauchen untersagt wird. Allerdings ist der Cannabis-Konsum laut der „Bubatzkarte“ – eine Karte im Internet, die Auskunft darüber geben soll, wo im öffentlichen Raum Kiffen erlaubt ist – in vielen dieser Bereiche ohnehin nicht möglich.
Die CSU-Fraktion spricht sich jedoch noch für weitere Verbotszonen aus: „Zudem halten wir das direkte Umfeld kirchlicher und sportlicher Einrichtungen für ungeeignet“, heißt es in dem Schreiben. Auf Spiel- und Bolzplätzen sei das Rauchen aufgrund der Rosenheimer Spiel- und Bolzplatzsatzung jetzt schon verboten. Darunter falle aus Sicht der Rosenheimer CSU auch der Konsum von Cannabis.
Ob und wie weit die „Kiffer-Bereiche“ in der Stadt tatsächlich eingeschränkt werden können, müsse man abwarten, teilt Christian Baab, Pressesprecher der Stadt, mit. Dazu brauche es erst eine gesetzliche Grundlage. Wie die Bayerische Staatsregierung vor wenigen Wochen bekannt gab, ist eine solche bereits in Arbeit. Mit dem geplanten Rauchverbot auf Volksfesten und in Biergärten soll den Kommunen ein Spielraum eingeräumt werden, an Plätzen, an denen sich gewöhnlich viele Menschen aufhalten, weitere Verbotszonen einzurichten. Dafür soll es eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz geben. „Ziel ist, dass der Landtag noch vor der Sommerpause abschließend über die Regelungen beraten kann“, sagt ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf OVB-Anfrage.
Wunsch nach
Regel mit Bestand
Erst mit der neuen Regelung könne die „örtliche Situation noch mal bewertet werden“, sagt Baab. „Das wird dann auch kein Alleingang der Stadtverwaltung, sondern ausführlich in den Gremien besprochen“, sagt der Pressesprecher. Darauf hofft auch Florian Ludwig. „Wir wollen eine gemeinsame Regelung, die dann Bestand hat und nicht noch mal nachjustiert werden muss.“