Bebauungsplan ist rechtsverbindlich

Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom vergangenen 24. April den Bebauungsplan 203 „Wittelsbacherstraße/Aventinstraße“ als Satzung beschlossen. Ziel ist die Nachverdichtung bislang nicht genutzter Teile der Innenstadt für Wohnen und Arbeiten.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 21.

Mittwoch, 8. April 2026

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