Bebauungsplan ist rechtsverbindlich
Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom vergangenen 24. April den Bebauungsplan 203 „Wittelsbacherstraße/Aventinstraße“ als Satzung beschlossen. Ziel ist die Nachverdichtung bislang nicht genutzter Teile der Innenstadt für Wohnen und Arbeiten.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 21.