Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom vergangenen 24. April den Bebauungsplan 203 „Wittelsbacherstraße/Aventinstraße“ als Satzung beschlossen. Ziel ist die Nachverdichtung bislang nicht genutzter Teile der Innenstadt für Wohnen und Arbeiten.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 21. Mai ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden. Dieser liegt einschließlich Begründung von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung zur Einsichtnahme im Stadtplanungsamt, Königstraße 24, aus. Alle Unterlagen sind zudem auf der Webseite www.rosenheim.de abrufbar.