Leserforum

Badegäste werden vertrieben

von Redaktion

Zum Bericht „Rätselraten um ominöse Petition“ (Lokalteil):

Die Stadt Rosenheim möchte das nördliche Grundstück am Happinger See in Erbpacht an einen Investor vergeben. Dieser möchte eine Gaststätte mit Zimmern oder ein Hotel darauf errichten. Weil sich der Bauherr die Kosten für den Erwerb spart, hat er somit ein großes Startkapital. Das Erbbaurecht bezieht sich nicht nur auf das zu bauende Hotel, sondern auf weitere angrenzende Flächen zur Nutzung.

Wo diese liegen, kann sich jeder denken, nachdem der Strand nicht in der Zeitung erwähnt wurde.

Schon während der Bauzeit des neuen Gebäudes werden durch den Lärm die derzeitigen Badegäste vertrieben und müssen sich andere Badeplätze suchen. So wird der Happinger-See-Strand für die künftigen Hotelgäste frei. Diese können sich jederzeit in aller Früh einen Badeplatz reservieren.

Da kann man leicht den Bürgern versprechen, dass sie den Strand weiterhin betreten dürfen. Diese Möglichkeit wird es künftig nur noch für Eisbadende geben.

Schon jetzt kommen Badegäste aus fernen Orten zum Happinger See. Und wenn das Wetter entsprechend schön ist, ist jetzt schon der ganze Strand belegt.

Die letzte Rosenheimer „Stadtregierung“ hat das Grundstück gekauft, weil es unter Naturschutz steht, und einem Interessenten den Bau eines Hotels versagt. Die neue „Stadtregierung“ umgeht den Verkauf an den Pächter mit dem Erbbaurechtvertrag.

Marga Leingartner

Rosenheim

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