Rosenheim – Die Stadt Rosenheim gibt bekannt, dass bei der am 9. Juni stattfindenden Europawahl für alle Wahlberechtigten der Stadt Rosenheim und dem zeitgleich stattfindenden Bürgerentscheid „Biotonne“ für alle Abstimmungsberechtigten die Möglichkeit besteht, am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr zu wählen. Insgesamt gibt es 30 allgemeine Wahlbezirke und 15 Briefwahlvorstände. Der Wahlbenachrichtigung beziehungsweise der Abstimmungsbenachrichtigung ist zu entnehmen, in welchem Wahlraum jeder Wahlberechtigte zu wählen hat. Um wählen zu können, muss die Wahlbenachrichtigung bzw. Abstimmungsbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Das Briefwahlergebnis wird im Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium ermittelt. Sowohl für die Europawahl als auch für den Bürgerentscheid kann ein Wahlschein oder ein Abstimmungsschein beantragt werden. Wahlberechtigte mit einem Wahlschein/Abstimmungsschein können entweder in einem beliebigen Wahllokal in Rosenheim oder per Briefwahl wählen beziehungsweise über den Bürgerentscheid abstimmen. Wer durch Briefwahl abstimmen will, muss dies im Wahlamt der Stadt beantragen (spätestens bis zum Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, für die Europawahl; spätestens zum Freitag, 7. Juni, 15 Uhr, für den Bürgerentscheid). Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag im Wahlamt der Stadt Rosenheim um 18 Uhr abgegeben sein.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar.