Öffentliche Auslage

Bodenrichtwerte einsehbar

von Redaktion

Rosenheim – Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Rosenheim hat in seiner Sitzung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar beschlossen. Diese liegen ab sofort bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Kufsteiner Straße 7 (drittes Obergeschoss, Klingel Gutachterausschuss) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Bodenrichtwertkarte ist im Gang ausgehängt und bleibt zur gebührenfreien Einsichtnahme ganzjährig verfügbar. Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig. Für Fragen steht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses telefonisch unter 08031/3651621, per Fax unter 08031/3652095 oder per E-Mail unter gutachterausschuss@rosenheim.de zur Verfügung. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage spezifisch abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke. Sie dienen als Orientierungshilfe und Berechnungsgrundlage für Gutachten und sind insbesondere bei Steuerfragen, wie der Erbschaft- und Schenkungssteuer, von Bedeutung.

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