Rosenheim – Ab sofort können Rosenheimer Bürger bei der Stadt Anträge für Soforthilfe nach dem Hochwasser vom vergangenen Montag einreichen. Wegen der schweren Schäden, die die Unwetterereignisse in ganz Bayern verursacht haben, hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Programm beschlossen.
Privathaushalte im Stadtgebiet Rosenheim können sich dafür an die Stadtverwaltung wenden. Für unbrauchbaren Hausrat können Privathaushalte bis zu 5000 Euro erhalten (Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“), bei Ölschäden bis zu 10000 Euro (Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“). Bei „Versicherbarkeit“ gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Versicherbarkeit bedeutet, dass Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde.
Der Antrag auf Soforthilfe kann bei der Stadtverwaltung Rosenheim eingereicht werden. Für Unternehmen und Freiberufler ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Anfragen können direkt an hochwasser@reg-ob.bayern.de gestellt werden. Landwirtschaftliche Betriebe wenden sich an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim. Die Antragsformulare für Bürger sind über die Startseite der Homepage der Stadt zu erreichen. Hier stehen die Formulare sowie die Richtlinien zum Herunterladen bereit. Der ausgefüllte Antrag kann per Post (Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim) oder per E-Mail soforthilfe@rosenheim.de eingereicht werden. Stichtag ist der 30. September. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eventuelle Rückfragen können auch telefonisch unter 08031/3658366 in der Zeit von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr, gestellt werden.