Rosenheim – Ab sofort ist vom Buchsbaumzünsler befallenes Grüngut ausschließlich am Wertstoffhof in der Innlände zu entsorgen. Die Verbreitung des Schädlings soll damit eingedämmt werden. Das befallene Grüngut wird vom Wertstoffhof aus als Quarantäne-Material zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk gebracht. Diese Regelung gilt ebenfalls für andere invasive Pflanzenarten, also solche, die nicht standortgerecht sind und heimische Pflanzen verdrängen. Darunter fallen Riesen-Bärenklau und die Beifuß-Ambrosie. Zudem muss aufgrund der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers Schnittgut von Gehölzen der Gattung Prunus (Steinobst) ebenfalls am Wertstoffhof in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Dazu zählen Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume und Kirschlorbeer.