Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. April, beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 204 „Marienberger Straße Nord“ einzuleiten. Gleichzeitig wurde der Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Quartiers mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen unter Berücksichtigung wesentlicher Anteile an Wohnbebauung, Dienstleistungen, Nahversorgung und hochschulnahem Gewerbe.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadteingang von Rosenheim, unmittelbar westlich der Westerndorfer Straße, östlich der Bahnlinie Rosenheim – Wasserburg am Inn – Mühldorf und nördlich der Technischen Hochschule.
Aufgrund der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des Paragraf 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren.
Der Satzungstext der Veränderungssperre samt Geltungsbereich sowie der Bebauungsplan-Vorentwurf können im Internet auf der Homepage der Stadt auf den Seiten des Stadtplanungsamtes eingesehen werden.