Juristische Unterstützung aus Rosenheim gesucht

von Redaktion

Stadt muss Laienrichter für das Bayerische Verwaltungsgericht in München melden – Voraussetzungen für Bewerber

Rosenheim – Für die Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 sucht das Bayerische Verwaltungsgericht in München ehrenamtliche Richter. Die Stadt Rosenheim hat insgesamt zehn Personen für die Vorschlagsliste zu melden.

Alle Landkreise und kreisfreien Städte im Verwaltungsgerichtsbezirk München haben hierzu geeignete Kandidaten dem Verwaltungsgericht zu melden.

Ein eingerichteter Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht München entscheidet letztlich, wer zum ehrenamtlichen Richter berufen wird. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Dies kann zum Beispiel bei Bauanträgen der Fall sein, ebenso bei Streitigkeiten mit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen oder bei Führerscheinangelegenheiten.

Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichter neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit. Die Aufgabe des ehrenamtlichen Richters verlangt deshalb in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz in Rosenheim haben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind unter anderem Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte, Richter und Notare.

Das Gleiche gilt für Personen, die nicht das allgemeine Wahlrecht besitzen oder denen aufgrund einer Straftat die Bekleidung öffentlicher Ämter generell untersagt ist. Interessenten können sich entweder telefonisch unter 08031/
365-1376 oder persönlich bis zum 10. August im Bürgeramt in der Königstraße 15 während der Öffnungszeiten melden. Ein notwendiges Formblatt zur Bewerbung liegt auf der städtischen Homepage im Bereich des Wahlamts zum Download bereit.

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