Kokain oder Anabolika?

von Redaktion

Verräterische Chat-Nachrichten: Weil ein Mann (41) verbotene Substanzen unter anderem in Fitnessstudios verkaufte, musste er sich vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten. Während der Verhandlung gab es allerdings die ein oder andere Unklarheit. Und auch die „Hells Angels“ spielten eine Rolle.

Rosenheim – Es war mehr oder wenige eine Frage, die den Prozess am Rosenheimer Amtsgericht bestimmte: Hat der Angeklagte, ein 41-jähriger Lokführer, im August 2022 mit Kokain gehandelt oder waren das – wie der Mann bis zum Schluss behauptete – lediglich Anabolika, mit denen er in Fitnessstudios Sportfreunde versorgte. Wie so oft führten verklausulierte Chat-Nachrichten zu dem Angeklagten. Dort ging es um Bestellungen. Die Rede war dort immer wieder von einem „großen Menü“ oder einem „kleinen Menü“, was der Staatsanwaltschaft zufolge jeweils 50 Gramm Kokain beziehungsweise 25 Gramm dieser Droge bedeutete.

Drogen-Prozess vor
dem Amtsgericht

Ein bereits verurteilter Drogendealer versuchte während der Verhandlungen, seinen „Drogenkollegen“ zu schützen, indem er als Zeuge behauptete, der 41-Jährige hätte zwar bei ihm eingekauft, selbst aber nie mit den Drogen gehandelt. Hier verwies der Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Hoh, darauf, dass dieser Zeuge generell unglaubhaft sei. Dieser habe als Angeklagter vom Paragrafen 31 des Betäubungsmittelgesetzes – Möglichkeit zur Strafmilderung – profitiert, da er den Lokführer als Mittäter benannt hatte. Und so durchaus von einer solchen Beschuldigung Vorteile bezogen habe.

Auch würde seinem Mandanten die Nähe zu Drogen alleine aus der Tatsache unterstellt, dass er bis 2016 als Mitglied der lokalen „Hells Angel“-Gruppe angehört hatte. Jedoch habe der 41-Jährige seit über acht Jahren dorthin keinerlei Kontakte mehr. Ein Kriminalbeamter aus dem Drogendezernat berichtete im Zeugenstand, dass der Angeklagte schon länger im Visier seiner Abteilung gewesen sei. Bei der Überwachung seines Telefons habe sich dann dieser Verdacht bestätigt.

Angeklagter bestreitet
Vorwürfe vehement

Der Angeklagte bestritt die Anschuldigungen allerdings nach wie vor. Dass er aber sicher Kontakt mit den Drogen gehabt hatte, das belegten die Laboruntersuchungen seiner Haarproben, in denen sich neben den Medikamenten zum Muskelaufbau auch reichlich Kokain belegen ließ. Der Staatsanwalt hielt den Nachweis über den verbotenen Umgang mit den harten Drogen für geführt und beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Verteidiger sah eine Schuld seines Mandanten nicht für bewiesen an und beantragte Freispruch.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, milderte die Haftstrafe lediglich um drei Monate. Zudem sprach sich das Gericht auch für die Erstattung eines Wertersatzes von 6750 Euro aus, die der Angeklagte bezahlen muss. Gemäß dem Strafgesetzbuch soll niemand aus verbotenen Handlungen Profit ziehen dürfen. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt.

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